Bei Schwangeren wird der Urin nur noch in besonderen Fällen – etwa bei auffälligen Symptomen oder rezidivierenden Harnwegsinfektionen – auf Bakterien untersucht. Die regelhafte Urinuntersuchung wurde aus den Mutterschaftsrichtlinien gestrichen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist Ende Mai in Kraft getreten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte.
Dem G-BA-Beschluss liegt eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde.
Zum Nutzen des Urinsediments wurden dabei keine Studien gefunden. Internationale Leitlinien empfehlen ein einmaliges Screening durch Kultur aus Mittelstrahlurin; auch dieses Vorgehen ist aus Sicht des IQWiG jedoch nicht ausreichend belegt.