Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

G-BA-Chef spricht Tacheles„Wir brauchen Evidenz statt Eminenz!“

Am Montag wollen sich G-BA-Chef Prof. Josef Hecken und Gesundheitsminister Jens Spahn zusammensetzen – um über Spahns Eingriffe in die Selbstverwaltung zu diskutieren. Im Vorfeld übte Hecken scharfe Kritik. Die ersten, die von dem Konflikt betroffen sind: Patientinnen mit Lipödem.

G-BA-Chef Prof. Josef Hecken zu Gast in Frankfurt: An Spahns Eingriffen in die Selbstverwaltung lässt er kein gutes Haar.

Frankfurt. Mit scharfen Worten hat Prof. Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zunehmende Eingriffe in die Selbstverwaltung durch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurückgewiesen. So dürfte die Frage, welche Leistungen Eingang in die Versorgung finden, nicht anhand von Wählerstimmen entschieden werden, mahnte Hecken als Gast der Gesundheitsinitiative Rhein-Main am Donnerstagabend (5. September). “Leistungen dürfen nicht ohne medizinische Evidenz in die Versorgung geschoben werden.”

Hintergrund für die Worte ist Spahns Ansinnen, die Prozeduren in der Selbstverwaltung zu beschleunigen. So hatte der Gesundheitsminister Anfang des Jahres Gesetzespläne angekündigt, Untersuchungs- und Behandlungsmethode “per Rechtsverordnung” seines Ministeriums in die GKV-Versorgung aufzunehmen – und nicht wie üblich per Freigabe durch den G-BA. Dies hatte massive Proteste ausgelöst. Auch wenn er Anfang des Jahres gegen Spahn “gewonnen” habe, so sei dieser angestrebte Eingriff in die Selbstverwaltung ein “Kampf, der anhält”, betonte Hecken.

Künftig vorläufige Zulassungen in dringenden Fällen?

Die nächste Runde dieses Kampfes steht bereits fest: Am Montag (9. September) sei ein Treffen zwischen ihm und Spahn geplant, ließ Hecken in Frankfurt durchblicken. Dabei wolle er ihm einen Vorschlag machen: Um Zulassungsverfahren in Ausnahmefällen zu beschleunigen, könnte es eine Art vorläufige Zulassung analog zur „conditional marketing authorisation“ der EMA geben. Sprich: Arzneien könnten laut Heckens Vorstoß künftig bereits Eingang in die Versorgung finden, während in der Anwendungsphase erst Evidenz generiert wird. Dann könnte – beispielsweise nach einem Jahr – über die weitere Zukunft oder den finalen Preis entschieden werden.

Bei der Liposuktion als erster Leistung, die per Rechtsverordnung beschleunigt werden sollte, hatte sich Spahn auf einen solchen Deal eingelassen: Der G-BA hatte als Kompromiss vorgeschlagen, die Liposuktion für Frauen mit Lipödem im Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 befristet auf vier Jahre als Kassenleistung einzuführen. Anschließend soll unter Bezug auf die Ergebnisse der parallel verlaufenden Erprobungsstudie über die weitere Behandlung entschieden werden.

Für die G-BA-Sitzung am 19. September, in der die Liposuktion auf der Tagesordnung steht, kündigte Hecken bereits in der Sitzung des Bundesausschusses am Donnerstagmittag einige persönliche Worte zu dem anstehenden Methodenbeschluss an. Der G-BA sieht sich offenbar genötigt, die Methode in der nächsten Sitzung trotz fehlender Evidenz positiv zu bewerten. Er selbst habe nun ein Interesse daran, dass die anstehende Entscheidung in der kommenden Sitzung wegen des weitgehend evidenzfreien Raums auf möglichst viele Schultern verteilt werde, sagte Hecken nur wenige Stunden vor seinem Auftritt in Frankfurt. Stimmberechtigt werden GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die drei unparteiischen Mitglieder des G-BA sein.

Medizinische Evidenz statt Kampf um Wählerstimmen

Ganz auf Evidenz verzichten, könne man nicht, betonte Hecken einmal mehr. Das verdeutlichte er auch am Beispiel der Arzneimittelzulassung: Wenn statt früher Nutzenbewertung das Ministerium ausschlaggebend wäre, würde etwa eine anstehende Wahl Entscheidungen massiv beeinflussen. So wäre es angesichts des Kampfes um Wählerstimmen für Politiker verlockend, aufgrund der hohen Zahl Betroffener, KHK- oder Diabetes-Arzneien zuzulassen; Seltene Erkrankungen hingegen blieben auf der Strecke.

Auch das jüngste Beispiel der Lipödem-Patientinnen folge dieser Logik, zeichnete Hecken in Frankfurt nach. Spahn habe es geschafft, damit massiv für Schlagzeilen zu sorgen. “Und das sind arme Frauen, keine Frage!” Doch: Während es aus Ministersicht nachvollziehbar sei, hier helfen zu wollen, sei aus medizinischer Sicht Evidenz nötig. “Wir brauchen Evidenz statt Eminenz”, unterstrich Hecken.

So bezahle etwa kein anderes Land außer Luxemburg die Liposuktion bei Lipödem, sagte Hecken in Frankfurt. Vor zwei Wochen habe es eine Anhörung zum Thema gegeben, keine einzige Stellungnahme habe für die Kostenübernahme plädiert – im Gegenteil: „Es herrschte einhellig die Meinung, dass es ein ethisches Problem sei, eine Intervention vorzunehmen, deren Risiken den Nutzen überwiegen.“

Vorwurf: Auch Kassen weichen Evidenz auf

Scharfe Pfeile schoss Hecken in Frankfurt tatsächlich nicht nur gegen den Gesundheitsminister, sondern auch gegen die Kassen. Auch sie weichten Evidenz immer mehr auf, indem sie etwa Homöopathie als Satzungsleistung erstatteten. „Da kommt bei den Patienten an: Was die Kasse zahlt, das muss auch wirken“, kritisierte Hecken. Globuli würden wie „Kamelle“ zu Werbezwecken verteilt und vermittelten so den Anschein von Evidenz. In wichtigen Bereichen wie der Versorgung von Patienten mit Inkontinenzprodukten hingegen stellten sich die Kassen quer – im Kampf um junge, gesunde Versicherte. „Junge, dynamische Menschen schreien nun einmal nicht nach orthopädischen Schuhen“, spitzte Hecken zu.

Dabei räumte er durchaus Schwerfälligkeit in der Selbstverwaltung ein. Er selbst “verzweifle” regelmäßig, wenn Mitglieder “Zeit schinden”, etwa weil die Kassen nicht bezahlen wollen oder Ärzte andere Prioritäten sehen. Doch: “Man braucht die Selbstverwaltung, auch wenn es manchmal weh tut.” Ein Beispiel: die Entscheidung zu Sofosbuvir. Die Therapie für Patienten mit Hepatitis C sei zwar fünfmal teurer als jene mit Interferon – was den Kassen bitter aufgestoßen war, wie Hecken erinnerte -, bringe jedoch weitgehende Nebenwirkungsfreiheit. Eine solche Entscheidung wäre, aufgrund der vergleichsweise “unpopulären” Patientengruppe, ohne die aktuell gültigen Verfahren zur Nutzenbewertung nie gefallen.

Nicht-invasive Bluttests Mitte September im G-BA

Auch an diesem Beispiel zeige sich eine „Selbst-dran-Schuld“-Logik bei Krankheiten, die vermeintlich nicht ins eigene Weltbild passten, meint Hecken – was sich auch in der Debatte um die Pränataldiagnostik zeigen könnte, stellte er am Rande seines Vortrags in Aussicht. Am 19. September wird sich der G-BA mit der Frage beschäftigen, ob Bluttests auf Trisomie künftig Kassenleistung werden sollen. Die Zeichen deuten auf eine außerordentlich lange Sitzung mit viel Gesprächsbedarf hin.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.