Schwangere mit rhesus-negativer Blutgruppe können künftig als Kassenleistung den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes bestimmen lassen. Damit wird die unnötige Anti-D-Prophylaxe, die bislang jede rhesus-negative Frau in der Schwangerschaft erhält, vermieden. Sie kommt künftig nur noch bei Schwangeren, die diese wirklich benötigen – also vor der Geburt eines rhesus-positiven Kindes –, zu Gute.
Diesen Beschluss zur Anpassung der Mutterschaftsrichtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im August gefasst. Die medizinisch unnötige Gabe von Immunglobulinen an Schwangere, die ein rhesus-negatives Kind erwarten – laut G-BA etwa 30 bis 40 Prozent der Fälle –, könne damit vermieden werden.
Eine Ausnahme besteht weiter für Schwangere, die Mehrlinge erwarten, „da hier die vorhandene Studienlage nicht ausreicht, um festzustellen, ob der Test hinreichend zuverlässig ist“, so der G-BA.