Berlin. Eine einmalige Blutuntersuchung auf Hepatitis B und C soll künftig Teil der Gesundheitsuntersuchung (GU) werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag (20.11.) mitgeteilt. Dieses Angebot gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren.
Der Mitteilung zufolge soll vor der Hepatitis-B-Analyse aber zunächst der Impfstatus des Versicherten kontrolliert werden. Hat eine Immunisierung stattgefunden, so ist die Blutuntersuchung nicht nötig, heißt es. Da es für Hepatitis C keinen Impfstoff gibt, entfällt hier ein entsprechender Vorabcheck.
Übergangsregelung
Den Check-up können gesetzlich Versicherte grundsätzlich alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Wer vor weniger als drei Jahren an einer GU teilgenommen hat, der kann vorübergehend unabhängig von der GU den Test auf Hepatitis B und C wahrnehmen.
Alternativ können die Versicherten sich aber auch dafür entscheiden, die Blutuntersuchung dann bei ihrem nächsten regulären Check-up zu machen. Von der einmaligen Untersuchung auf die beiden Infektionen erhofft sich der G-BA, dass die oft symptomlos verlaufende Erkrankung früher erkannt und somit gut behandelt werden kann.
Derzeit prüft das Bundesministerium für Gesundheit noch den G-BA-Beschluss. Wird er nicht beanstandet, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Anschluss legt der Bewertungsausschuss dann die EBM-Abrechnung und Vergütung für Ärzte fest.
Anspruchsgruppe einst anders definiert
Aktuell ist der G-BA-Beschluss über die Webseite noch nicht einsehbar. Aus Anhörungen von 2019 geht jedoch hervor, dass der jetzige Beschluss zu den Anspruchsberechtigten und dem Intervall bei der Hepatitis C-Untersuchung von den Empfehlungen und dem ursprünglichen Entwurf abweichen könnte.
Zumindest waren sich 2019 die Fachgesellschaften einig, dass das Hepatitis C-Screening nur für definierte Hochrisikogruppen angeboten werden sollte. Dies sah auch der ursprüngliche G-BA-Entwurf vor. Ebenso kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass es für ein Screening der Allgemeinbevölkerung auf Hepatitis B und C keine aussagekräftigen Nachweise gibt, um Nutzen und Schäden abzuwägen. Bei Hepatitis C hielt das IQWiG es zumindest für plausibel, dass eine Untersuchung für Risikogruppen für Drogenkonsumenten sich langfristig positiv auswirkt.
DEGAM befürwortete Fokussierung
Ebenso begrüßte die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) in ihrer Stellungnahme zum G-BA-Entwurf damals die Eingrenzung auf injizierende Drogenabhängige, Migranten der ersten und zweiten Generation aus Ländern mit einer HCV-Prävalenz von mindestens zwei Prozent, homosexuellen Männern, (ehemalige) Häftlinge sowie Personen, die unter schlechten hygienischen Bedingungen eine Tätowierung oder Piercing erhalten haben. Lediglich bei der Gruppe vor 1992 Geborener, bei denen die Gabe von Blutprodukten bekannt oder nicht auszuschließen ist, forderte die DEGAM eine bessere Fokussierung.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie (DGVS) ergänzte damals, es sollten auch Personen mit „Zustand nach Drogeninjektion“, nasalem Drogenkonsum sowie Dialysepatienten einbezogen werden. Aus der aktuellen Pressemitteilung des G-BA lässt sich nicht herauslesen, ob hier eine entsprechende Eingrenzung der Anspruchsberechtigten erfolgt ist. Hierzu ist der Beschluss abzuwarten.
Intervall war strittig
Darüber hinaus gab es damals Meinungsunterschiede hinsichtlich des Untersuchungsintervalls. Der GKV-Spitzenverband plädierte für eine einmalige Untersuchung. Hingegen setzten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Patientenvertreter dafür ein, für einige Risikogruppen wie Drogenkonsumenten oder Migranten eine Hepatitis C-Untersuchung alle drei Jahre anzubieten.
Auch dieser Punkt liest sich in der aktuellen Mitteilung des G-BA anders.