Berlin. Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf Down-Syndrom untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) leitete am Freitag (22. März) das entsprechende offizielle Verfahren ein, bei dem unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Ethikrat Stellungnahmen dazu abgeben sollen.
Bislang müssen Schwangere den ab rund 130 Euro teuren Bluttest meist selbst zahlen. Voraussichtlich im Spätsommer will der Bundesausschuss entscheiden, ob die Leistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Ein Bündnis von Organisationen wendet sich gegen das Vorhaben. Sie fürchten mehr Abtreibungen. In einem großen Dossier zum Thema hat “Der Hausarzt” verschiedene Sichtweisen auf das Thema zusammengebracht.
Der Vorsitzende des Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, verwies auf die Risiken anderer Untersuchungen wie der Biopsie der Plazenta oder von Fruchtwasseruntersuchungen sowie die “hohe Testgüte” der Bluttests. Eine Anerkennung der Tests sehe der Ausschuss daher im Einzelfall als medizinisch begründet an. “Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren”, betonte Hecken. Als Risiko-Schwangere gelten unter anderem Frauen ab 35 Jahren.
Derzeit entscheiden nach Expertenangaben etwa zehn Prozent der Frauen, die mit einem Kind mit Down-Syndrom (Trisomie 21) schwanger sind, für das Baby. 90 Prozent der Kinder kommen nicht zur Welt.
Quelle: dpa