Die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) bleibt wie bisher auf die Verlaufskontrolle bei bereits Behandelten oder zur Abklärung eines auffälligen Tastbefundes beschränkt. Es wird nicht als Screening in die Früherkennung aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Dezember entschieden.
Zuvor hatte er geprüft, ob der Einsatz auch bei der Untersuchung von gesunden Männern Behandlungsvorteile mit sich bringen würde. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war Anfang 2020 zu dem Schluss gekommen, dass das Schadenpotenzial höher sei als der Nutzen (www.hausarzt.link/X9NaB).