Berlin. Die Behandlung eingewachsener Zehennägel war seit einem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2019 ausschließlich Ärzten vorbehalten und Bestandteil der Grund- und Versichertenpauschale, teilt die KBV mit.
Ab dem 1. Juli 2022 kann der Arzt die die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten als Heilmittel verordnen.
Verordnung auf Muster 13
Auf dem Heilmittel-Formular (Muster 13) ist „Podologische Therapie“ anzukreuzen, die Diagnose L60.0 und die Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog (einzutragen, die sich in Abhängigkeit des Stadiums des eingewachsenen Zehennagels ergibt), erklärt die KBV weiter. Für Stadium 1 sei UI 1 (Unguis incarnatus)1, für Stadium 2 oder 3 UI 2 einzutragen.
In U1 könnten acht Einheiten verordnet werden, in Stadium 2 und 3 könnten jeweils maximal vier Einheiten verschrieben werden. In den höheren Stadien sei so eine regelmäßige ärztliche Wiedervorstellung sichergestellt.
Fotodokumentation erforderlich
In Stadium 2 und 3 sei vor der Nagelspangenbehandlung, bei einer Verschlechterung des Krankheitsbildes sowie nach Abschluss der Behandlung eine Fotodokumentation zu führen, weist die KBV hin. red