Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das lang geforderte Disease-Management-Programm (DMP) zu chronischem Rückenschmerz beschlossen. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine rechtlichen Einwände hat, könnte das inzwischen achte DMP bereits mit Beginn des zweiten oder dritten Quartals 2019 in Kraft treten.
In das DMP einschreiben können sich Patienten mit chronischen – das heißt länger als zwölf Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, heißt es im vorläufigen Beschlusstext, der bei Redaktionsschluss noch zur Prüfung im Ministerium war.
Jeder Patient soll über die entscheidende, positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert werden. Das DMP enthält zudem wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation.
Der G-BA hat für drei weitere Krankheitsbilder DMP in Arbeit: Depressionen, Osteoporose und rheumatoide Arthritis.