Beim neuen Check-up 45 kommt Bewegung ins Spiel: Noch in diesem Jahr sollen Modellprojekte starten, außerdem soll ein einjähriges Forschungsprojekt zum dazugehörigen Screening im Dezember Ergebnisse liefern. Das wurde bei einer Gesprächsrunde während des Hauptstadtkongresses Anfang Juni deutlich. Unter anderem durch Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung habe es leichte Verzögerungen gegeben, berichtete Dr. Susanne Weinbrenner, Bereichsleiterin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Der Gesetzgeber will künftig einen berufsbezogenen Gesundheitscheck für Arbeitnehmer ab 45 Jahren erproben. Vorgesehen ist die Untersuchung im Ende 2016 in Kraft getretenen Flexirentengesetz. Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr sollen demnach vom Angebot der Deutschen Rentenversicherung (DRV) profitieren.
Perspektivisch, so Weinbrenner, könnten Check-up 35 und Check-up 45 stärker miteinander verknüpft werden. Auch der Check-up 35 wird derzeit grundlegend überarbeitet, die Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird für Mitte Juli erwartet.
In den nächsten Jahren soll der berufsbezogene Check-up 45 zunächst modellhaft erprobt werden. Dazu wurde in den vergangenen Monaten ein Screening-Fragebogen entwickelt, der laut Weinbrenner aktuell validiert wird. Dazu wurden die von der DRV angenommenen Instrumente anhand vorhandener Skalen überprüft, berichtete Prof. Karla Spyra, Leiterin der Abteilung Rehabilitationsforschung an der Berliner Charité. Ebenfalls validiert werde das Auswertungsschema des Screenings, also eine Art Ampelsystem, wann Reha-Leistungen bewilligt oder lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden.
Der Fragebogen erfasst die Risiken und das Potenzial des Versicherten hinsichtlich seiner Erwerbsfähigkeit. Auf dieser Grundlage führt ein Arzt eine Untersuchung und ein Beratungsgespräch durch – mit weiteren Empfehlungen für den eigenen Arbeitsalltag. Laut Weinbrenner werden dies in erster Linie Werks- und Betriebsärzte sein, also etwa Allgemeinmediziner mit Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, außerdem Ärzte der Deutschen Rentenversicherung.
Einem Vorstoß der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed) aus dem vergangenen Sommer zufolge werde die Untersuchung 1,5 bis zwei Stunden dauern und sollte mit 200 bis 250 Euro honoriert werden.
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