kurz + knappFrühere Hilfe für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige mit geistigen und psychischen Einschränkungen werden bei Leistungen der Pflegeversicherung künftig genauso gut berücksichtigt wie Menschen mit körperlichen Defiziten. Zudem soll die Unterstützung deutlich früher anfangen. Das will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem Pflegestärkungsgesetz II erreichen, das Mitte August das Bundeskabinett passiert hat.

Statt bisher drei Pflegestufen soll es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Dafür wird die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umgestellt, sodass sie kognitive Beeinträchtigungen mehr berücksichtigt als bisher. Zudem werden die Leistungen der neuen Pflegegrade angepasst. Gröhe versichert aber, dass kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden wird als vorher. Wer bereits Pflegeleistungen erhält, soll automatisch, also ohne erneute Begutachtung, in die neuen Stufen überführt werden.

In den neuen Pflegegrad 1 sollen Menschen eingestuft werden, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa eine Pflegeberatung, einen altersgerechten Umbau ihrer Wohnung oder allgemeine Betreuung brauchen. Hierfür sollen ihnen 125 Euro im Monat zustehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet mit zusätzlich 500.000 Menschen, die damit erstmals Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Eingefroren werden soll der Eigenanteil von Pflegebedürftigen, die vollstationär betreut werden. Bisher stieg der Eigenanteil, wenn die Betroffenen in eine höhere Stufe eingeordnet wurden. Das soll künftig abgeschafft werden und entlaste daher Pflegebedürftige und ihre Familien, so das BMG.

Ab 2017 stehen jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegeleistungen zur Verfügung. Für die Dynamisierung der Leistungen gibt es nächstes Jahr weitere 1,2 Milliarden Euro zusätzlich. Dafür steigen ab 2017 auch die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent oder 2,8 Prozent für Kinderlose. Weitere Mittel kommen aus den Rücklagen der Pflegekassen.

Mehr zur Pflegereform unter: www.bmg.bund.de

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