Ab dem 1. April 2016 können alle Vertragsärzte eine medizinische Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen und dafür direkt das neue Formular 61 nutzen (wie berichtet in HA 5). Es wurde überarbeitet und muss ab März in den Praxen vorgehalten werden. Das bisherige Formular 61 verliert seine Gültigkeit. Die Softwarehäuser müssen das neue Formular 61 aber auch in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal 2016 bereitstellen. Das Formular kann damit ab April auch elektronisch ausgefüllt und bedruckt werden.
Der bisherige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Jeder Arzt kann jetzt die Nr. 01611 EBM (Verordnung von medizinischer Rehabilitation unter Verwendung des Vordrucks Muster 61) abrechnen. Die Leistung wird mit 31,52 Euro vergütet. Das Formular gilt allerdings nur für die Reha-Verordnung bei GKV-Patienten. Reha-Anträge zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung etwa erfolgen weiterhin auf dem dort vorgesehenen Formular und werden auch von dort pauschal nach Rechnungstellung vergütet.
Kommentar
Wenn unklar ist, ob für die Kostenübernahme die GKV oder ein anderer Versicherungsträger zuständig ist, kann man dies vorab von der Krankenkasse klären lassen. Dazu dient der neue Teil A des Formularmusters 61, der damit praktisch das alte Formular 60 ersetzt.
Weil das Ausfüllen des Kassen-Reha-Formulars nicht ganz einfach ist, da hierzu spezielle Kenntnisse in der Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), notwendig sind, sollen die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Die KBV selbst plant aber auch eine zertifizierte Online-Fortbildung. Das wird auch notwendig sein, denn die ICF verwendet Kontextfaktoren, die den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen darstellen und zwei Komponenten umfassen: Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren. Diese können einen Einfluss auf den Menschen mit einem Gesundheitsproblem oder auf dessen Gesundheits- und gesundheitsbezogenen Zustand haben. Mit ihrer Hilfe soll daher beurteilt werden, ob ein Versicherter eine Reha-Maßnahme braucht oder nicht.
Umweltfaktoren bilden dabei die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt ab, in der Menschen leben und ihr Leben gestalten. Personenbezogene Faktoren hingegen stellen den speziellen Hintergrund des Lebens und der Lebensführung eines Menschen dar und umfassen Gegebenheiten des Menschen, die nicht Teil seines Gesundheitsproblems oder -zustands sind.