Nach Baden-Württemberg könnte bald auch in Bayern die ausschließliche Fernbehandlung möglich werden – zumindest in Modellprojekten. Auf dem 76. Bayerischen Ärztetag vom 20. bis 22. Oktober in Rosenheim stimmten die Delegierten dafür, die „Fernbehandlung von Patienten unter konkreten Voraussetzungen“ zu ermöglichen. Dazu zählen die Aufklärung der Patienten über die Grenzen der Telemedizin und eine „sorgfältige Auswahl“ geeigneter Behandlungssituationen.
Damit müsste das bisher rigorose Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung in Paragraf 7 der bayerischen Berufsordnung aufgeweicht werden. Im vergangenen Jahr wurde in Baden-Württemberg als bisher einzigem Bundesland die Berufsordnung entsprechend geändert. Dort ist die ausschließliche Fernbehandlung seither im Rahmen von Projekten und nach einer Genehmigung durch die Ärztekammer möglich. Gerade wurde dort das erste Vorhaben für Privatversicherte in Zusammenarbeit mit der Teleclinic GmbH bewilligt. Auch ein Projekt der Südwest-KV zur Telefon- und Video-Beratung ist dem Vernehmen nach in den Startlöchern. Im Mai hatte der 120. Deutsche Ärztetag für ein bundesweites Ende des absoluten Fernbehandlungsverbots votiert.