kurz + knappErster bundesweiter Vertrag zur gastroenterologischen Versorgung nach Paragraf 140a

Die Versorgungslandschaft Gastroenterologie GmbH (VLG GmbH) und die spectrumK GmbH haben den ersten bundesweit einheitlichen Vertrag zur „Besonderen Versorgung in der Gastroenterologie“ von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) nach Paragraf 140a SGB V geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, die Diagnosestellung und Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung oder einer diesbezüglichen Verdachtsdiagnose durch eine sektorenübergreifende, qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung zu verbessern.

Der meist sehr variable Verlauf chronisch entzündlicher Darmerkrankungen macht eine rechtzeitige und umfassende Diagnostik notwendig. Diagnostik und Therapie müssen dabei der individuellen Situation des einzelnen Patienten gerecht werden.

Der geschlossene Vertrag unterstützt Hausärzte, Fachärzte und die durch den bng zertifizierten CED-Schwerpunktpraxen dabei, indem er einfachere und kürzere Kommunikations-und Informationswege ermöglicht. So wird nicht nur die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert, es werden auch Therapiebrüche vermieden.

Ein Schwerpunkt des Vertrages liegt auf einer klaren Strukturierung der Versorgung. Dazu werden die teilnehmenden Patienten innerhalb einer festgelegten Behandlungsempfehlung je nach Schweregrad und Verlaufsform ihrer CED in verschiedene Behandlungsgruppen differenziert. Darauf basierend wird eine leitliniengerechte Therapie unter Berücksichtigung patientenindividueller Faktoren umgesetzt und zugleich die Arzneimittel- und Therapiesicherheit verbessert.

Ab 1. Januar 2017 haben Krankenkassen die Möglichkeit, dem Vertrag beizutreten. Ärzte können sich ab dem 1. März 2017, Patienten ab dem 1. April 2017 einschreiben. Die VLG GmbH wird von der Pro Versorgung, dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) getragen.

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