Werdende Eltern sollen künftig bei der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge besser Entscheidung darüber treffen können, welche Untersuchungen auf genetisch bedingte Erkrankungen für sie in Frage kommen. Mit einer entsprechenden Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der G-BA Mitte Februar ein solches Informationsangebot auf den Weg gebracht.
Aufgrund der Tatsache, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen ausschließlich mit Zustimmung der schwangeren Frau durchgeführt werden dürfen, ergibt sich umfassender ärztlicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf. In einer speziell auf diese Themen ausgerichteten Versicherteninformation soll v.a. auch deutlich werden, dass neben dem Recht auf Wissen und Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt bei der vorgeburtlichen genetischen Diagnostik gleichermaßen ein Recht auf Entscheidungsfreiheit und Nichtwissen besteht.