Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlung zur Corona-Impfung ein drittes Mal angepasst. Aus der am Freitag (15. März) veröffentlichten Stellungnahme gehen drei relevante Punkte für Hausärztinnen und Hausärzte hervor:
1. Sechs Monate Abstand nach Corona-Infektion
Menschen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion wieder genesen sind, sollten zunächst keine Impfung erhalten; diese soll erst „frühestens sechs Monate“ später erwogen werden. Die Kommission begründet dies mit der „Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels“. Nach der momentanen Evidenz könne man von einer Schutzwirkung „für mindestens sechs bis acht Monate“ nach überstandener Infektion ausgehen. Der dann vorgesehene “Boost” kann laut der Empfehlung durch alle zugelassenen Corona-Impfstoffe durchgeführt werden.
In diesem Fall reiche eine Impfstoffdosis aus. Eine zweite Impfdosis könne bei diesen Personen die Antikörpertiter nicht weiter steigern. „Ob und wann später eine zweite Covid-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen“, heißt es in der Empfehlung.
Mindestens sechs Monate sollten Ärzte auch bei Impflingen zuwarten, die nach der Gabe der ersten Impfdosis eine „labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion“ entwickeln. Bei ihnen sollte die zweite Dosis frühestens sechs Monate nach der Infektion gegeben werden.
2. Zeitintervall maximal ausschöpfen
Aufgenommen hat die STIKO zudem die Empfehlung, bei der Astrazeneca-Vakzine für die Gabe der zweiten Dosis „bis an die obere Grenze dieses Zeitintervalls zu gehen (zwölf Wochen)“. Dadurch sei „die beste Schutzwirkung zu erzielen“.
3. Altersbegrenzung aufgehoben
Nach sorgfältiger Prüfung neuer Daten empfehle die STIKO seit 12. März das Astrazeneca-Präparat für Menschen ab 18 Jahren ohne obere Altersgrenze, heißt es darüber hinaus. Diese Änderung hatte die STIKO bereits vorab mitgeteilt.
Die Impfung habe in der Altersgruppe ab 65 eine “gute Effektivität”, um eine Covid-19-Erkrankung und eine damit verbundene Krankenhausbehandlung zu verhindern, schreibt die Kommission.