Bei der Änderung der drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade ist es laut Bundesversicherungsamt (BVA) zu „keinen gravierenden Problemen“ gekommen, wie das Amt Anfang Oktober mitteilte. Das BVA hatte die praktische Umsetzung der neuen Regelungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft.
Bei der Überleitung von Pflegestufen auf -grade seien nur bei 1,48 Prozent Fehler aufgetreten. Größtenteils sei für die Pflegebedürftigen falsch oder gar nicht zugeordnet gewesen, auf welche Unterstützungen nach Paragraf 45a SGB XI sie Anspruch haben, oder die Pflegekasse hatte sie nicht über den Pflegegrad schriftlich informiert. In wenigen Fällen hat die Software nicht korrekt reagiert, beispielsweise führte sie Personen noch als pflegebedürftig, obwohl bereits ein Todesdatum hinterlegt war.
Ebenso wenige Fehler seien beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zur vollstationären Pflege aufgetreten, so das BVA. Seit Januar 2017 wird der Eigenanteil, den Versicherte zahlen müssen, anders berechnet: Mit dem EEE zahlen nun alle Bewohner einer vollstationären Einrichtung unabhängig von ihrem Pflegegrad den gleichen Betrag dazu. Diejenigen, die nun mehr zuzahlen müssen als bis Ende 2016, erhalten einen Zuschlag (Besitzstandsschutz). Die Prüfung des BVA zeigte, dass der Zuschlag teilweise falsch berechnet oder Versicherte nicht über die Höhe des Zuschlags informiert wurden.
Am meisten Probleme registrierte das BVA bei der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen (Fehlerquote 4,33 Prozent). Mitunter wurden die Rentenversicherungsbeiträge falsch berechnet oder die Versicherungspflicht fälschlicherweise nicht fortgesetzt. Hier sei es bereits in der Vergangenheit häufiger zu Fehlern gekommen, kommentiert BVA-Präsident Frank Plate. „Dieses Thema wird daher weiterhin im Fokus der Prüfungen stehen.“