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Brexit bringt Unsicherheiten für Ärzte und Patienten

"Bye-bye, EU!" Am 29. März will die britische Regierung offiziell ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union beenden. Bis zuletzt wurde über die konkrete Ausgestaltung des Brexits diskutiert. Doch eines ist klar: Auch für die Gesundheitssysteme Großbritanniens und Deutschlands wird der Schritt folgenreich.

Einen Pflegefall in der Familie zu haben, ist für Angehörige eine Herausforderung: Die emotionale Belastung ist gewaltig, auf dem Weg durch das Dickicht von Verordnungen und Anträgen ist der Hausarzt oft wichtiger Ansprechpartner. Heute gilt das über EU-Grenzen hinweg – etwa, wenn ein Ehepartner aus einem anderen europäischen Land stammt oder einst ausgewanderte Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern in die Wahlheimat holen. Diese “Grenzenlosigkeit” ist auch für sogenannte Grenzgänger essenziell: Nicht selten suchen sich deutsche Arbeitnehmer in anderen EU-Ländern einen Hausarzt – aufgrund der Nähe zu ihrem Arbeits- und damit Alltagsleben. Möglich macht diese und ähnliche Konstellationen das sogenannte S1-System, eine Errungenschaft der Europäischen Union (EU): Dadurch kann ein Bürger in einem Land krankenversichert sein, aber in einem anderen Land leben und zum Arzt gehen. Die Rechnung wird automatisch in das Erstland geschickt und von dort aus bezahlt. Doch mit dem nahenden Brexit stehen nicht zuletzt solche Errungenschaften auf der Kippe.

Worst Case: Austritt ohne Regeln

Auch wenn bei Redaktionsschluss noch viele Fragezeichen zur konkreten Ausgestaltung des britischen Austritts aus der EU im Raum standen, so zeichnete sich bereits eines deutlich ab: Ein Brexit – im schlimmsten Fall als “No-Deal-Brexit”, also ein Austritt ohne konsentiertes Austrittsabkommen – wird weitreichende Konsequenzen für das Land selbst, aber auch für die EU haben. Um etwa bei der S1-Regelung zu bleiben: Diese hätte bei einem No-Deal-Brexit keinen Bestand mehr, erklärte die britische Regierung bereits. Welche individuellen bilateralen Abkommen an ihre Stelle treten könnten, ist noch unklar. Die Organisation the3million, die die Belange der EU-Bürger in Großbritannien vertritt, kritisiert vor diesem Hintergrund entstehende Unsicherheiten vor allem für ältere oder kranke EU-Bürger.

Weil der Brexit auch im Gesundheitswesen – sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den verbleibenden EU-Ländern – tiefgreifende Veränderungen mit sich bringt, kümmert sich das Bundesgesundheitsministerium um drei zentrale Bereiche, die es dann neu zu regeln gilt: die Absicherung von Bürgern im Krankheits- und Pflegefall, die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie den Handel mit Medizinprodukten.

Was bedeutet der Brexit für Versicherte?

Mit dem Ende der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens entfallen bestehende Regelungen zur sozialen Sicherheit – etwa die Koordinierung von Leistungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfällen. Ein Ende Januar von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, bei einem “No-Deal-Brexit” in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit Übergangsregelungen gelten zu lassen, die im Wesentlichen der derzeitigen Rechtslage entsprechen. Auch das zuletzt vorliegende Austrittsabkommen sah eine solche Übergangsphase vor –bis Ende 2020, einmalig verlängerbar bis maximal Ende 2022.

Laut Gesetzentwurf sollen unter anderem Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren oder einer Doppelversicherungspflicht unterliegen. In der Rentenversicherungspflicht sollen nach britischer oder deutscher Rechtsgrundlage vor dem Austritt zurückgelegte Zeiten auch in den ersten fünf Jahren weiter berücksichtigungsfähig sein, die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung soll ebenso lang bestehen bleiben. Für Krankenkassen soll es möglich sein, mit Leistungserbringern des britischen Gesundheitsdienstes Verträge über die Versorgung Versicherter zu schließen.

Tipp: Da die Fallkonstellationen insbesondere in der Pflegeversicherung vielfältig sein können, sollten sich Versicherte im Zweifel an ihr Versicherungsunternehmen wenden.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Ärzte?

Sollte es zu einem ungeregelten Brexit kommen, ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Großbritannien unklar, da dies von den nationalen Regelungen auf der Insel abhängt. Die Lage für britische Ärzte in Deutschland hingegen ist bereits klar: “Für die Berufsanerkennung nach dem Brexit erworbener britischer Diplome in Deutschland würden bei einem ungeregelten Brexit die allgemeinen Anerkennungsregelungen für Drittstaatsangehörige zur Anwendung kommen”, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Sprich: Für Ärzte aus Großbritannien würden dann etwa die gleichen Regeln gelten wie für Ärzte aus Syrien.

Das zuletzt vorliegende Austrittsabkommen sah Bestandsschutzregelungen vor: Eine vor dem 31. Dezember 2020 erfolgte Anerkennung von Berufsqualifikationen behält demnach Gültigkeit, “einschließlich des Rechts, den Beruf unter denselben Voraussetzungen auszuüben wie Inländer”.

Tipp: Betroffene Ärzte sind laut Gesundheitsministerium in jedem Fall gebeten, ihren Antrag zur Berufsanerkennung “frühestmöglich und rechtzeitig vor dem Austrittsdatum beziehungsweise vor Ende der Übergangsphase” zu stellen.

Wie sicher ist die weitere Arzneiversorgung?

Laut Ministerium gibt es keine Hinweise darauf, dass der Brexit in Deutschland zu ernsthaften Problemen in der Versorgung mit Arzneien und Impfstoffen oder Medizinprodukten führen wird – auch im Falle eines No-Deals. Aber: Durch den Wegfall des Arbeitsanteils der britischen Zulassungsbehörde bei europäischen Zulassungsverfahren werden die Behörden anderer EU-Staaten, also auch die deutschen Behörden BfArM und PEI, vermehrt Aufgaben übernehmen müssen.

 

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