Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Bewertungsportale in die Pflicht: Diese müssen künftig gründlicher die Einschätzungen der Nutzer prüfen, etwa ob der Nutzer tatsächlich in der bewerteten Praxis war (Az.: VI ZR 34/15). Dazu müssen die Betreiber auf Verlangen Belege zur Verfügung stellen. Im konkreten Fall haben die Richter einem Zahnarzt Recht gegeben, der 2013 beim Arztbewertungsportal Jameda sehr schlecht bewertet wurde. So hatte er dreimal die Note 6 erhalten, wodurch seine durchschnittliche Bewertung auf 4,8 sank. Um die Bewertung zu löschen, war der Arzt vor Gericht gezogen – zunächst vergeblich. Er forderte Belege, dass er tatsächlich den Nutzer behandelt hat. Dieser Prüf- und Nachweispflicht sei Jameda nicht ausreichend nachgekommen, entschied nun der BGH. Er macht aber auch deutlich, dass Beweise anonymisiert werden dürfen.