Forum PolitikBessere Versorgung für Rheumapatienten

Seit dem 01. Oktober 2015 profitieren Patientinnen und Patienten der BARMER GEK in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen von einem Integrierten Versorgungsvertrag mit der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH.

ür BARMER GEK-Versicherte in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, die an entzündlichem Rheuma leiden oder bei denen ein Verdacht auf diese Erkrankung besteht, tut sich seit dem 1. Oktober 2015 etwas. Für sie gibt es jetzt die Möglichkeit einer besonderen Integrierten Versorgung. Geplant ist, diese in Zukunft bundesweit allen Patientinnen und Patienten der BARMER GEK anzubieten.

Gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen hat die Pro Versorgung, eine Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes, vor zwei Jahren das Versorgungskonzept im Bereich Rheuma entwickelt und ein gemeinsames Unternehmen, die Versorgungslandschaft Rheuma GmbH gegründet, um diese Versorgungsverträge umzusetzen. Das Versorgungskonzept basiert auf der Idee, die hausärztliche Versorgung mit der fachärztlichen Versorgung in der Rheumatologie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich stärker und strukturierter im Rahmen von Behandlungspfaden zu verbinden.

Im Zentrum der Versorgungslandschaft Rheuma steht die ganzheitliche und leitliniengerechte Behandlung der Patienten. Dabei wird eine koordinierte und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen den Hausärzten und Rheumatologen als ein patientenbezogener Versorgungsverbund etabliert. Diese Versorgungskonzepte wurden nun erfolgreich mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der BARMER GEK verhandelt und umgesetzt.

Schnelle Reaktion wichtig

Im Sinne einer Verbesserung der rheumatologischen Versorgung sieht der Integrierte Versorgungsvertrag mit der BARMER GEK vor, dass u. a. bei Verdachtsfällen schnell reagiert wird und der Patient innerhalb von 14 Tagen einen Facharzttermin beim Rheumatologen erhält. „Zeitnahe Facharzttermine, die normalerweise nur schwer zu bekommen sind, können dazu beitragen, dass Rheumapatienten erst gar nicht mehr ins Krankenhaus müssen“, erklärt BARMER GEK-Vorstandsmitglied, Dr. Mani Rafii. Eine zeitnahe Diagnosestellung sei insbesondere zu Beginn der Erkrankung entscheidend, um zielgenau therapieren zu können und dadurch den Behandlungserfolg bei Rheumapatienten zu steigern. So könne die Krankheit einen schwächeren Verlauf einnehmen.

Der Hausarzt spielt in dem Integrierten Versorgungsvertrag eine entscheidende Rolle und übernimmt die Koordination der Versorgung. „Gerade bei komplexen, chronischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass der Hausarzt die Koordination des gesamten Prozesses übernimmt“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Bei Heranwachsenden soll der Vertrag für einen reibungslosen Übergang vom Kinder- und Jugendarzt hin zum Erwachsenenmediziner sorgen. Dafür wird es „Überführungsgespräche“ geben, die die BARMER GEK bezahlt. Zudem sollen die Patienten geschult werden, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen und deren Verlauf positiv beeinflussen können.

„Die Einbindung von qualifizierten rheumatologischen Fachassistenten und Patientenschulungen können den Rheumatologen entlasten. Außerdem werden dadurch das Krankheitsverständnis und die Kenntnisse der Patienten auch zur medikamentösen Behandlung vertieft“, so Dr. Edmund Edelmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Der Vertrag biete „eine hervorragende Grundlage“, die Qualität und Versorgungstiefe und damit die Langzeitprognose der Patienten nachhaltig zu verbessern.

Teilnahme und Honorierung

Um teilzunehmen, müssen die Hausärzte Ihre Teilnahme erklären. Die Teilnahmeerklärung finden interessierte Hausärzte unter www.proversorgung.de. Die Honorierung der Hausärzte für die besonderen Leistungen im Rahmen der Integrierten Versorgung ähnelt den Verträgen mit der TK in Nordrhein und Bayern. In einigen Punkten unterscheidet sich die Umsetzung des Vertrages mit der BARMER GEK:

  • Die Einschreibung des Versicherten in die Integrierte Versorgung erfolgt beim Rheumatologen. Dieser informiert über die Einschreibung den Hausarzt innerhalb von 14 Tagen. Hat der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine rheumatisch entzündliche Erkrankung, überweist er diesen an den Rheumatologen und erhält grundsätzlich für seinen Patienten innerhalb von 14 Tagen einen Termin. Die Einschreibung des Versicherten in das Programm erfolgt dann über die Rheumatologen. Kommt der Patient anschließend wieder zu seinem am Vertrag teilnehmenden Hausarzt löst dies die Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale (KKP) aus.

  • Die Teilnahme des Hausarztes an diesem Vertrag ist nicht an eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geknüpft.

  • Es wurden keine regelleistungsersetzenden Inhalte vereinbart. Eine Bereinigung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Der Arzt erhält die zusätzliche Honorierung somit on top zu seiner üblichen Vergütung.

Lesen Sie dazu auch:

TK: IV-Foren für besseren Austausch

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.