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Paragraf 219aBald straffrei über Abruptio informieren

Laut einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 9. März beschlossen hat, dürfen Praxen bald sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren. In diesem Zusammenhang fordert BÄK-Präsident Reinhardt, Ärztinnen und Ärzte besser vor Abtreibungsgegnern zu schützen.

Ein Gesetzentwurf ermöglicht es Praxen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Berlin. Der umstrittene Paragraf 219a, nachdem Ärztinnen und Ärzte nicht öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, dürfte bald der Vergangenheit angehören. Am Mittwoch den 9. März hat das Bundeskabinett den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zugestimmt.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen. Das passt nicht in unsere Zeit. Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch sollen daher nicht länger strafbar sein“, erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann per Pressemitteilung.

Nach 1990 ergangene Urteile sollen aufgehoben werden

Durch eine neue Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden, erklärt das Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung weiter.

Der Bundesrat erhält nun den Gesetzentwurf zur Stellungnahme und geht dann zur Beratung an den Bundestag.

Ärztinnen und Ärzte besser schützen

Im Zuge des Gesetzentwurfs fordert Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), „dass Ärztinnen und Ärzte besser vor Abtreibungsgegnern geschützt werden“.

Das Spektrum reiche von anonymen Beschimpfungen und Hass-Postings in den Sozialen Medien bis hin zu selbsternannten Lebensschützern, die persönlich vor den Praxen auftauchten, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. (at)

Den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a finden Sie unter: https://hausarzt.link/ZJCpN

 

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