Um acht Wirkstoffe hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seine Liste zum Substitutionsausschluss erweitert, wie er Mitte April mitteilte. Apotheker dürfen demnach folgende Wirkstoffe mit der genannten Darreichungsform nicht mehr durch ein wirkstoffgleiches Produkt ersetzen:
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Opioide zur Schmerzbehandlung: Buprenorphin (Pflaster); Oxycodon (Retardtabletten); Hydromorphon (Retardtabletten), soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer oder -häufigkeit aufweisen
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zur Therapie von Epilepsie: Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten)
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der Blutgerinnungshemmer Phenprocoumon (Tabletten) Derzeit prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss. Beanstandet es diesen nicht, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt auf den darauf folgenden 1. oder 15. des Folgemonats in Kraft.