Es gibt wenige Nachweise für Unterschiede zwischen den in der Rheumatherapie eingesetzten Biologika. Laut Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mangelt es zwar weiterhin an Langzeituntersuchungen und Studien, die biotechnologisch hergestellte Antirheumatika gegeneinander vergleichen. Mithilfe sogenannter Netzwerk-Meta-Analysen konnte das IQWiG dennoch neue Erkenntnisse gewinnen (www.hausarzt.link/7P1ud).
In der Rheumatherapie sind Biologika unter bestimmten Bedingungen sowohl für die Erstlinientherapie als auch für weitere Therapielinien zugelassen – teils in Kombination mit Methothrexat, teils als Monotherapie. Für diese unterschiedlichen Therapiesituationen hat das IQWiG die Vor- und Nachteile von neun Substanzen untersucht, wobei aufgrund der Datenlage nicht für alle Therapiesituationen ein Fazit möglich war.
In der Erstlinientherapie in Kombination mit Methothrexat ließ sich beim primären Therapieziel, der klinischen Remission, kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Nutzen eines Biologikums gegenüber den anderen nachweisen. Eine niedrige Krankheitsaktivität war mit Adalimumab und mit Etanercept besser zu erreichen als mit Certolizumab Pegol oder Tocilizumab.
Bei der zusätzlichen Gabe des Biologikums nach Versagen von Methothrexat alleine zeigte sich für alle Wirkstoffe mit Ausnahme von Etanercept ein höherer Nutzen im Vergleich zu Anakinra. Für Certolizumab Pegol gab es einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden, da im Vergleich zu allen anderen Wirkstoffen mehr Nebenwirkungen auftraten. Auch zeigten sich unter Golimumab und Tocilizumab mehr Nebenwirkungen als unter Infliximab. Unter Tocilizumab brachen mehr Patienten die Therapie wegen Nebenwirkungen ab als unter Abatacept.
Bei Netzwerk-Meta-Analysen werden klinisch und methodisch hinreichend ähnliche Paarvergleiche zu einem Netzwerk zusammengefügt und damit im Idealfall der Vergleich eines jeden Wirkstoffs mit jedem anderen ermöglicht. Indem die Hersteller auf Basis alter Studiendaten neue Auswertungen zur Verfügung stellten, konnten auch ältere Studien in die Analyse mit einbezogen werden. Mehrere Sachverständige kritisierten die vom IQWiG definierten Voraussetzungen zum Einschluss von Studiendaten.
LINK
Was sollten Ärzte beim Verordnen von Biologicals und Biosimilars beachten? Die AkdÄ gibt Tipps im Leitfaden: www.hausarzt.link/VJAM6