Nach den jüngsten Pharmaskandalen um gestohlene oder verunreinigte Medikamente zieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Konsequenzen und plant neue Kompetenzen für den Bund.
Mit dem entsprechenden Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), für das im November der Referentenentwurf vorgelegt wurde, hat das Gesundheitsministerium das erste Arzneimittelgesetz dieser Regierung gestartet.
Es soll unter anderem festlegen, dass Rückrufe der für die Überwachung zuständigen Länder stärker vom Bund koordiniert werden. Die Länder sollen gleichzeitig neue Pflichten auferlegt bekommen, etwa die regelmäßige und teils häufigere Kontrolle bei Herstellern.
Wird ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen, sollen Patienten für eine neue Verschreibung keine Zuzahlung leisten müssen. Das Gesetz sollte zuletzt zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Hintergrund sind mehrere Arzneimittelskandale, etwa im Fall von Blutdrucksenkern mit dem Wirkstoff Valsartan (“Der Hausarzt” 16). In einem weiteren Fall steht das Brandenburger Unternehmen Lunapharm im Fokus, das in Griechenland gestohlene Krebsmedikamente vertrieben haben soll.