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Arzneimittel-InfosRote-Hand-Briefe künftig im PVS

Ihre Software ist für Hausärztinnen und Hausärzte in der Arzneiverordnung tägliche Begleiterin. Genau drei Jahre nach dem Start des sogenannten Arzneimittelinformationssystems (AIS) wird dieses ergänzt - um gleich zwei weitere Informationen.

Was ist bei der Verordnung wichtig zu wissen? Das sollen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Software auf einen Blick erfahren.

Berlin. Liegen zu einem Arzneimittel ein Rote-Hand-Brief oder offizielles Schulungsmaterial vor, so erhalten Hausärztinnen und Hausärzte dies künftig direkt in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) angezeigt. Das besagt eine Verordnung zur Änderung der Arzneimittelinformationen-Verordnung, die am Montag (24. April) veröffentlicht worden ist. Sie tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Ab dann sollen im PVS weiterführende Informationen – konkret Rote-Hand-Briefe des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) und genehmigtes Schulungsmaterial – entweder

  • als Link oder
  • PDF

angezeigt werden. Sie werden an dieser Stelle auch archiviert, sind also auch fortdauernd im PVS gespeichert.

AIS vor drei Jahren gestartet

Bereits seit 1. Oktober 2020 werden die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung im PVS – im sogenannten Arzneimittelinformationssystem (AIS) – angezeigt. Der Deutsche Hausärzteverband hatte sich im Zuge der Gesetzgebung dafür ausgesprochen, dass diese Zusatzinfos praxistauglich sein müssten und die Anzeige nicht – etwa durch Pop-up-Fenster – überfrachtet werden dürfte.

Gesetzliche Grundlage sowohl für das AIS selbst als auch die nun beschlossene Änderung ist die Elektronische-Arznei­mittel­informationen-Verordnung (EAMIV), die am 3. August 2019 in Kraft getreten ist.

Sie wird insofern angepasst, dass sämtliche Informationen ab Oktober nicht mehr monatlich, sondern “zweimal monatlich” aktualisiert werden müssen. 

 

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