Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung stehen ab Juli maschinenlesbar zur Verfügung, damit Ärzte sie in ihrem Arztinformationssystem (AIS) einsehen können. Dargestellt wird, bei welchen untersuchten Patientengruppen Medikamente mit neuem Wirkstoff einen (Zusatz-)Nutzen gegenüber der Standardtherapie bieten sowie die Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen. Innerhalb von sechs Monaten sollen laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) auch Beschlüsse bis 2011 eingepflegt werden. Sie werden Ärzten jedoch nicht automatisch angezeigt. So sollen Ärzte die Bewertung bei der Verordnung leichter im Blick haben. Der Deutsche Hausärzteverband hatte betont, dass die AIS-Einbindung nicht den Praxisablauf stören darf (“Der Hausarzt” 8/19). Welchen Nutzen und welche Grenzen hat die Nutzenbewertung?
ArzneiverordnungNutzen und Grenzen der frühen Nutzenbewertung
Ab Juli 2020 sollen die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Praxissoftware hinterlegt werden. Doch was sagt der Zusatznutzen überhaupt aus und was bedeutet er für die Wirtschaftlichkeitsprüfung?
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