Mitte März hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen an der Arzneimittel-Richtlinie zu medizinischem Cannabis beschlossen. Hausärztinnen und Hausärzte dürfen weiter Cannabis verordnen – ein zuvor diskutierter Facharztvorbehalt ist vom Tisch.
Die wichtigsten Punkte: Nur die Erstverordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie ein grundlegender Therapiewechsel bedürfen der Genehmigung durch die Kasse. Die Erstgenehmigung dürfen Kassen nur in begründeten Ausnahmen ablehnen.
Cannabis-Verordnungen im Rahmen der SAPV bedürfen keiner Genehmigung, im Rahmen der AAPV besteht Genehmigungspflicht bei einer Prüffrist für die Kassen von maximal drei Tagen.