Arzneimittel mit dem Wirkstoff 6-Mercaptopurin sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen zur Behandlung von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen im Off-Label-Use eine GKV-Leistung. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober.
Infrage kommt der Wirkstoff laut G-BA bei Patienten mit schwerer oder mittelschwerer entzündlicher Darmerkrankung (Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa), die Steroide nicht vertragen oder bei denen sie nicht ausreichend wirken und die auch Azathioprin aufgrund von Nebenwirkungen absetzen mussten.
Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. red