Die allgemeine ambulante Palliativversorgung soll ausgebaut werden. Dazu haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband eine neue Vereinbarung getroffen. Mit dem 2015 beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz erhielten KBV und Kassen den Auftrag, die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung festzulegen. Die neue Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die teilnehmenden Ärzte zunächst ermitteln, was für den Patienten mit einer unheilbaren Krankheit individuell nötig ist und ihn dann kontinuierlich betreuen. So können sie bei Bedarf einen qualifizierten Schmerztherapieplan erstellen. Zudem wird die Versorgung außerhalb der Sprechstunden gesichert. Neben dem Patienten sollen auch Angehörige betreut und beraten werden. Generell sind alle Haus- und Fachärzte zur Teilnahme an der Vereinbarung berechtigt, wenn sie die Voraussetzungen (theoretische und praktische palliativmedizinische Kenntnisse) erfüllen. Hinzu kommt der Aufbau eines für die kooperative Versorgung von Palliativpatienten erforderlichen Netzwerks und eine regelmäßige Fortbildung. Die Teilnahme beantragen Ärzte bei ihrer KV. Das neue Angebot soll im Laufe des Jahres eingeführt werden, als nächstes wird der EBM angepasst.