. . . soll nach einer Verzögerung das Entlassmanagement in den Krankenhäusern starten. Darauf haben sich die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag verständigt, wie die KBV Mitte Juli in Berlin mitteilte.
Die Krankenhäuser sind dann verpflichtet, Patienten eine Anschlussbehandlung bei der Entlassung zu organisieren, wenn diese nötig ist. Dazu gehört die Verordnung (durch Fachärzte) von Arzneimitteln, Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege für bis zu sieben Tage. Die Krankenhäuser müssen die weiterbehandelnden Ärzte zudem rechtzeitig über die Entlassbehandlung sowie über mögliche Änderungen der Medikation informieren.
Auch dürfen die Kliniken AU-Bescheinigungen ausstellen. Ursprünglich war der Start des Entlassmanagements für den 1. Juli vorgesehen. Auslöser für die Verzögerung war ein Streit um den Rahmenvertrag, der letztlich vom Schiedsamt festgelegt wurde. Die DKG nannte den Schiedsspruch seinerzeit einen „Supergau“ und zog dagegen zunächst vor Gericht. Die Krankenhäuser haben sich daran gestoßen, dass die Klinikärzte – wie ihre niedergelassenen Kollegen – eine lebenslange Arztnummer (LANR) erhalten sollten. Nun soll bis 2019 eine neue Krankenhausarztnummer eingeführt werden. Bis dahin sollen die Klinikärzte mit der Pseudonummer 4444444, ergänzt um einen zweistelligen Fachgruppencode, verordnen. Die Klage hat die DKG nach dem Kompromiss zurückgezogen.