kurz + knappAkupunktur hilft Schwangeren. Wirklich?

Ob Akupunktur Schwangerschaftsbeschwerden lindert, ist unklar. Es zeigten sich teils geringe, uneinheitliche Effekte, das Schadenpotenzial sei aber ebenso gering. Zu diesem Urteil kommt der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Es wurden fünf Übersichtsarbeiten sowie drei Einzelstudien ausgewertet, eine deutsche Leitlinie, die sich zum Thema äußert, wurde nicht gefunden. Verglichen wurde eine klassische Nadelakupunktur mit anderen Behandlungen wie: Standardversorgung gemäß den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Scheinakupunktur (die Nadeln werden an falschen Stellen und/oder nur oberflächlich gesetzt), stabilisierenden Übungen, spezielle Physiotherapie oder Nichtstun.

Die Studien ergeben zwar positive Effekte der Akupunktur, aber diese Effekte sind durchgehend klein und sie werden nicht in allen Studien gefunden, schreibt das Gremium. Zudem sei die Qualität der Studien oft mangelhaft, sodass auf die Ergebnisse wenig Verlass sei. Mögliche Schäden wie Schmerzen an der Einstichstelle, treten zwar bei den akupunktierten Frauen etwas häufiger auf, sie sind aber sehr gering. Insgesamt bewerten die Wissenschaftler deshalb die IGeL „Akupunktur in der Schwangerschaft“ mit „unklar“. Die Bewertung im Detail: http://bit.ly/22tT1wx

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.