Forum PolitikÄrztetag stärkt Allgemeinmedizin

Mit seinen Beschlüssen zur Muster-Weiterbildungsordnung und hausärztlichen Versorgung im Team hat der Deutsche Ärztetag zwei wegweisende Entscheidungen für Hausärzte getroffen. Bei der GOÄ ist man einen Schritt weiter, die spannende Frage der Leistungsbewertung ist aber noch offen.

Wo Allgemeinmedizin draufsteht, muss auch Allgemeinmedizin drin sein: Das hat der Deutsche Ärztetag mit seinen Beschlüssen zur Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) klargestellt. Nach einer intensiven Diskussion haben die Delegierten die Kopfteile des Abschnitts B verabschiedet und somit der Bundesärztekammer (BÄK) für die weitere Arbeit den Rücken gestärkt (ausführlicher Bericht: https://hausarzt.link/9Eukw)

Der Ärztetag hat die Kopfteile der MWBO abgenickt, was heißt das für die Allgemeinmedizin?

Robert Festersen: Die Weiterbildung für Allgemeinmedizin wird weiter 60 Monate umfassen. Neu ist, dass 24 Monate verpflichtend in allgemeinmedizinischen Praxen stattfinden (s. unten). Der Deutsche Hausärzteverband hat sich lange dafür eingesetzt, dass die Kompetenzen eines Facharztes für Allgemeinmedizin auch in einer allgemeinärztlichen Praxis vermittelt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Allgemeinmedizin nur so heißen kann, wenn auch in der Allgemeinmedizin weitergebildet wird.

Sind damit hausärztlich tätige Internisten als Weiterbilder außen vor?

Nein, sie tragen einen wichtigen Teil zur hausärztlichen Versorgung bei und unter ihnen gibt es viele Weiterbilder. Diese sollen nicht von heute auf morgen ihre Befugnis verlieren. Die Kammern werden hier Lösungen finden, um einen Bestandsschutz für die jetzt weiterbildenden hausärztlichen Internisten zu sichern.

Die Allgemeinmedizin wurde gestärkt, was macht das Fach jetzt noch attraktiver?

Das Fach Allgemeinmedizin ist jetzt innerhalb der Weiterbildung Allgemeinmedizin sichtbarer geworden: Das bringt mehr Klarheit für die jungen Mediziner. Die Breite des Faches wird besser abgebildet durch ein zusätzlich vorgeschriebenes Wahlfach – und trotzdem gibt es große Flexibilität, in 18 Monaten weitere eigene ­Schwerpunkte zu setzen. Es ist möglich, die Zeit nur in einem Fach zu absolvieren, aber auch in dreien. Es liegt ein Fokus auf der Allgemeinmedizin, gleichzeitig können mit dem Wahlblock aber eigene Interessen berücksichtigt werden.

Zwei Anträge forderten, auch Abschnitte in Pädiatrie und Chirurgie vorzuschreiben. Sie wurden abgelehnt. Wie steht der Hausärzteverband dazu?

Wir befürworten Flexibilität, damit die Ärzte in Weiterbildung ihre eigenen Schwerpunkte setzen können. Werden weitere Fächer vorgeschrieben, können schnell Flaschenhälse entstehen, die es dann erschweren, die Weiterbildung zu absolvieren.

Früher brauchten viele länger als die Regel-zeit. Gibt es hier eine positive Entwicklung?

In einigen Ländern gibt es sehr leistungsfähige Weiterbildungsverbünde, wodurch die Weiterbildung kompakt absolviert werden kann. Das hat dazu geführt, dass sich immer mehr junge Mediziner für die Allgemeinmedizin entscheiden. Momentan steigen die Zahlen von Jahr zu Jahr um zehn Prozent, das ist sehr erfreulich. Zudem arbeiten die Verbünde und Kompetenzzentren daran, die Weiterbildung noch besser zu strukturieren, um Zeitverluste zu verhindern.

Nach dann acht Jahren soll 2018 die MWBO-Novelle stehen. Ein sportlicher Zeitplan, trotzdem machbar?

Wir sind froh, dass der Ärztetag dieses Jahr dem Kopfteil, dem Kapitel B samt Definitionen der Fächer und Zeiten, ­zustimmen konnte. Das ist ein wesentlicher Schritt zur endgültigen Verabschiedung. Noch ­offen sind die Endformulierungen der Inhalte der einzelnen Gebiete, hierzu gab es mehrere Anhörungen in der BÄK, sodass die mit Fachgesellschaften und Verbänden konsentierten Inhalte vorliegen. Wir sind relativ weit, sodass ich optimistisch bin, dass der ­Ärztetag 2018 den Beschluss fassen kann. (jvb)

MWBO Kapitel B: Allgemeinmedizin

Die Weiterbildungszeit in Allgemeinmedizin soll insgesamt 60 Monate umfassen, davon

  • müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung geleis­tet werden,

  • müssen 12 Monate in der Inneren Medizin in der stationären Akutversorgung erfolgen,

  • müssen sechs Monate in mindestens einem ­anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden,

  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 ­Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen.

Schluss mit 17 WBO

In der Allgemeinmedizin tut sich was. Man spürt an allen Ecken, dass ein frischer Wind durch unser Fach weht, gerade auch im Hinblick auf die Weiterbildung. Die Kompetenzzentren Allgemeinmedizin, die jetzt bundesweit starten und die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung zum Ziel haben, sind nur ein Beispiel für grundlegende Veränderungen, die alle Kolleg/innen bemerken werden. Ein weiterer, zentraler Ansatzpunkt ist die Novelle der MWBO.

Die Mitglieder des Forums Weiterbildung haben sich daher intensiv mit der neuen MWBO für das Fach Allgemeinmedizin beschäftigt. Die Reform der MWBO ist eine große Chance, die wir jetzt nutzen müssen, um unsere Weiterbildung zu verbessern! Bisher stand im Zentrum der Facharztweiterbildung die Tätigkeit in der Klinik. Wir sind davon überzeugt, dass angehende Fachärzte die Allgemeinmedizin am besten in der Allgemeinmedizin lernen. Daher ist es richtig, dass künftig mehr Weiterbildungsabschnitte ambulant, in hausärztlichen Praxen, absolviert werden sollen.

Die Reform bietet außerdem die Chance, endlich Schluss zu machen mit den uneinheitlichen 17 kammerspezifischen WBO. Wir brauchen unbedingt eine bundeseinheitliche Regelung, um die Mobilität und Flexibilität der jungen Kolleginnen und Kollegen nicht länger unnötig einzuschränken. Die bisherige MWBO erkennt eine ­wissenschaftliche Tätigkeit nicht als Weiterbildungszeit an. Gerade an den Universitäten ist die Mitarbeit von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) aber ­wichtig, damit unser Fach weiter gestärkt und auch wissen­schaftlich repräsentiert wird. Um dies zu fördern, sollten ÄiW mindestens sechs Monate an Instituten für ­Allgemeinmedizin in klinischer Versorgung und Forschung auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen können.

Inhaltlich ist es ein richtiger Schritt, dass sich die Weiterbildung nicht weiter an starre und unrealistische Richtzahlen klammert, sondern auf das Erlernen von Kompetenzen abzielt. Hierfür ist neben den obligaten Zeiten in der hausärztlichen Versorgung und der Inneren Medizin ein mindestens zweimaliger Wechsel in weitere Fachgebiete sinnvoll. Dabei sollte die Reihenfolge der Weiterbildungsabschnitte für den Arzt und die Ärztin in Weiterbildung weiterhin frei wählbar sein.

Die Zahl der ÄiW in der Allgemeinmedizin wächst endlich wieder. Damit das auch so bleibt, brauchen wir jetzt eine gut strukturierte, praxisnahe Weiterbildungsordnung, die den künftigen Tätigkeitsfeldern von Hausärztinnen und Hausärzten gerecht wird.

Dr. Jens Lassen, LV Schleswig-Holstein, Mitglied im Forum Weiterbildung des Deutschen Hausärzteverbandes

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.