Dresden. Online-Behandlungen und Telemedizin sind künftig auch in Sachsen möglich. Der sächsische Ärztetag stimmte am Samstag (23. Juni) für die Zulassung von Fernbehandlungen, wie die Landesärztekammer in Dresden mitteilte. In der Berufsordnung sei nun ein Passus verankert, der “eine ausschließliche Beratung oder Behandlung im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist”. Die Änderung solle voraussichtlich zum 1. September 2018 in Kraft treten.
Der Deutsche Ärztetag hatte Anfang Mai in Erfurt eine Musterberufsordnung zur Telemedizin beschlossen. Nun sind die Landesärztekammern am Zug: Sie müssen – wie nun in Sachen geschehen – darüber entscheiden, ob sie diese Änderung übernehmen. Der Deutsche Hausärzteverband hatte angemahnt, dass dies flächendeckend und zügig geschehen müsse.
Der Präsident der sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, erklärte, der Umbruch müsse mit Augenmaß angegangen werden. Gerade ältere Patienten trauten dem “Teledoktor” nicht. Er sei auch skeptisch, ob die Zulassung der Fernbehandlungen tatsächlich zu einer Entlastung der Ärzte und Notdienste führen werde. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte dürften auf diesem Wege nicht ausgestellt werden. Es werde jedoch die Patientenautonomie gestärkt.
Quelle: dpa/sn