Bremen. Die ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen müssen patientengerecht, sektorenverbindend und digital vernetzt ausgestaltet werden, lautet die Kernforderung der Ärzteschaft an den Gesetzgeber. Den entsprechenden Leitantrag: „Zuteilung – den Menschen zum Maßstab machen“ wurde am Dienstag (24.4.) beim Deutschen Ärztetag in Bremen mehrheitlich von den Delegierten beschlossen.
Reihe von Forderungen
Im Einzelnen enthält der Antrag eine ganze Reihe von Forderungen. Um gegen die Defizite im Gesundheitswesen, die sich deutlich in der Coronakrise gezeigt hätten, ist aus Sicht der Ärzteschaft unter anderem folgendes erforderlich:
- Die Forschungsförderung medizinisch wissenschaftlicher Arbeiten zur Pandemieprävention und Pandemiemanagement ausbauen.
- Bei Reformen im Gesundheitswesen muss der Mensch Maßstab des politischen Handelns sein, nicht ausschließlich ökonomische Kriterien.
- Krankenhausvergütungsstruktur soll sich aus pauschalierten Vergütungskomponenten zur Deckung von fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten, aus fallzahlabhängigen Vergütungsanteilen sowie aus einem Budget zur Strukturqualität zusammensetzen. Ausgliederung der Personalkosten in der Pflege aus dem G-DRG System auch auf Ärzte ausdehnen.
- Bundesregierung soll gemeinsam mit der Bundesärztekammer konkrete Reformeckpunkte für den Ausbau sektorenverbindender Kooperation, Planung und Vergütung entwickeln.
- Keine neuen Versorgungsbereiche schaffen, sondern bestehende Versorgungsangebote, wie Portalpraxen und Bereitschaftsdienstpraxen an Kliniken unter Einbeziehung der Ärztekammern weiterentwickeln.
- Bei der Digitalisierung in Analogie zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ein Praxiszukunftsgesetz beschließen, das Investitionsförderungen im Sinne der digitalen Vernetzung und Kommunikation zwischen den an der Versorgung beteiligten Einrichtungen sicherstellt.
- Digitale Anwendungen dürfen nur dann etabliert werden, wenn sie praxistauglich sind.
- Multiprofessionelle Zusammenarbeit ausbauen: Unter der Voraussetzung, dass innerhalb von Gesundheitsteams Qualifikationen, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unter Berücksichtigung ärztlicher Kernkompetenzen und Vorbehaltsaufgaben klar zugewiesen und definiert sind, können und sollten Konzepte für einen interdisziplinären, multiprofessionellen und ganzheitlichen Behandlungs- und Betreuungsansatz entwickelt werden.
- Gesundheitskompetenz stärken – „Health in All Policies“ umsetzen. Konkret, so die Forderung im Leitantrag, sollte das Nationale Gesundheitsportal unter der Federführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des neu zu gründenden Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit weiterentwickelt und ausgebaut sowie sein Bekanntheitsgrad deutlich erhöht werden.
Vor allen Dingen zu der nicht funktionierenden TI in den Praxen hatten sich viele von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) mehr erhofft. Zwar hatte Lauterbach in der Vergangenheit versprochen, dass nur digitale Anwendungen in die Praxen kommen, die Patienten und Praxen einen Nutzen bringen. Lauterbachs Favorit, wie er auch wieder in Bremen bekräftigte, ist dabei die E-Patientenakte.
“Lauterbach hat dem Treiben nichts entgegengesetzt”
Zwar erntete der Bundesgesundheitsminister für seinen herzlichen Dank an die Ärztinnen und Ärzte für ihr hohes Engagement in der Pandemie großen Applaus. Dennoch, kritisierten Delegierte, dass Lauterbach bislang zum Beispiel nichts Konkretes gegen die Gematik unternommen habe.
Erst kürzlich hatte diese verkündet, dass das E-Rezept ab September in den Praxen – zunächst in Bayern und Schleswig-Holstein – flächendeckend eingeführt wird. Die Ärztinnen und Ärzte hätten davon erst aus der Presse erfahren. Lauterbach habe diesem Treiben bisher nichts entgegengesetzt, obwohl er dies könne. Schließlich sei das (nachgelagerte) Bundesgesundheitsministerium zu 51 Prozent an der Gematik beteiligt.
„Der Minister macht den Eindruck, er hätte alles im Griff. Tut mir leid, das hat er nicht“, brachte es ein Delegierter auf den Punkt. Einige Ärztinnen und Ärzte warfen dem Minister in ihren Wortbeiträgen vor, im Großen und Ganzen nur Allgemeinplätze vorgetragen zu haben.
Insbesondere bei der GOÄ hatte Lauterbach der Ärzteschaft keine Hoffnung gemacht, dass sie noch in dieser Legislaturperiode mit einer reformierten GOÄ rechnen können.