OrganspendeÄrztetag fordert Widerspruchslösung

Eine kleine Überraschung: Der Deutsche Ärztetag fordert die Widerspruchslösung für die Organspende. Damit revidieren die Mediziner ihre Entscheidungen aus den letzten Jahren.

Erfurt. Der 121. Deutsche Ärztetag hat am Donnerstag (10.5.) die Einführung der Widerspruchslösung für die Organspende gefordert. Mehr oder weniger überraschend stimmten die Delegierten in Erfurt für einen Antrag, der vom Gesetzgeber eine solche Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) verlangt (Drs. Ic – 80).

Danach sollen Bürger künftig „im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr Nein zur Organspende formulieren“ müssen. Bislang gilt in Deutschland die Zustimmungslösung (hierzulande „Entscheidungslösung“ genannt), wonach einer Organentnahme zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden muss.

Die Ärztevertreter revidieren damit ihre bisherige Beschlusslage. Zuletzt 2011 hatte der Ärztetag in Kiel die sogenannte „Selbstbestimmungslösung“ favorisiert (Drs. I – 03) – und damit eines Beschluss aus dem Vorjahr für die Widerspruchslösung kassiert (Drs. V – 59).

Seit dem im Jahr 2012 jedoch reihenweise Verfehlung in der Allokation von Spenderorganen bekanntgeworden waren, sind die Spenderzahlen jedoch im Tiefflug. In der Folge mehren sich seit einiger Zeit die Rufe nach einem Systemwechsel hin zu einer Widerspruchslösung.

Neben zahlreichen Landes- und Bundespolitikern hatte Anfang des Jahres – erneut – der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, dieses System gefordert. Er ist bekannt als lautstarker Fürsprecher der Widerspruchslösung. Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Frank Ulrich Montgomery, forderte unlängst einen Systemwechsel. Aus medizinischer Sicht sei eine Widerspruchslösung der “Idealfall“.

Erst im Februar hatten die Niederlande ein Gesetz beschlossen, mit dem 2020 ein solches System die bisheriger Zustimmungslösung ersetzen soll. Ähnlich wie etwa in Österreich sollen Menschen, die nach ihrem Tode keine Organe spenden wollen, sich künftig in einem Register anmelden können.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.