Erfurt. Der Deutsche Ärztetag hat sich am Freitag (11. Mai) auch mit dem Physician Assistant (PA) beschäftigt. So wurden zwei Anträge zu einer gänzlichen Abschaffung zwar abgelehnt, drei weitere unterstreichen jedoch die Notwendigkeit klarer Regeln für den Einsatz der Arztassistenten sowie Nachschärfungen am Konzept. So forderten die Delegierten mit großer Mehrheit Anbieter des entsprechenden Studiengangs auf, „den Zugang zum Studium nur aufbauend auf einer vorherigen abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuzulassen und nicht als grundständiges Studium anzubieten”.
Ein an den Vorstand überwiesener Antrag mit dem Titel „Dringliche Modifizierung” attestiert dem aktuell ausgestalteten PA gar eine Gefährdung des Patientenwohls. Der Ärztetag stelle „insbesondere nach Prüfung vorliegender Curricula (vgl. Studien- und Prüfungsordnung der Steinbeis-Hochschule Berlin oder Informationsflyer der Dualen Hochschule BadenWürttemberg Karlsruhe) fest, dass vom (…) PA kein Vorteil für Patientensicherheit, Patientenversorgung sowie den Arbeitsalltag von Ärzten und Pflegenden zu erwarten ist, sondern der PA im Gegenteil erhebliche Risiken birgt”, heißt es in dem Antrag. Gerade die Ärzteschaft sollte dem Ärztemangel nicht dadurch begegnen, „den eigenen Berufsstand mit der Etablierung eines neuen Berufes zwischen Arzt und Pflege überflüssig zu machen”.
Auch der Deutsche Hausärzteverband hatte wiederholt vor dem Einsatz von PA als „Arztgehilfen” gewarnt. „Wir wehren uns entschieden gegen Gedankenspiele, hausärztliche Aufgaben auszulagern”, betonte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Statt Substitution setzt der Verband auf die Delegation an speziell für die Hausarztpraxis ausgebildete Fachkräfte wie die VERAH.
Diese grundsätzliche Ablehnung unterstrich während der jüngsten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor dem Deutschen Ärztetag auch KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Es gebe „entweder das Medizinstudium oder nicht”. Es sei nötig nachschärfen, was nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wie der PA in ambulanten Praxen unterstützen können und wo nicht.
Ein von Dr. Max Kaplan als Mitglied des BÄK-Vorstands eingebrachter und am Freitag positiv beschiedener Antrag belegt das. Tätigkeitsrahmen und Einsatzmöglichkeiten von PA „nach dem Prinzip der Delegation primär im stationären Bereich” sollten unter Beteiligung der ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände überprüft, weiterentwickelt oder konkretisiert werden. Antragsteller Kaplan sprach sich in Erfurt zwar für den PA aus, betonte jedoch die Notwendigkeit von „Neuregelungen”, insbesondere im Bereich der zugestandenen Kompetenzen.