Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappAb 1. Oktober lückenloses Entlassmanagement

Von 1. Oktober an müssen Krankenhäuser jedem Patienten ein Entlassmanagement anbieten. So sollen die Lücken zwischen stationärer und ambulanter Weiterbehandlung geschlossen werden. Ursprünglich sollte diese Regelung schon zum 1. Juli starten, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten sich aber Mitte Juli darauf geeinigt, den Beginn zu verschieben, wie damals die KBV mitteilte.

Das Krankenhaus soll feststellen, welche ambulanten Leistungen nach der Entlassung nötig sind und diese einleiten. Daher dürfen sie künftig auch eingeschränkt Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Dabei müssen Klinikärzte aber die Vorgaben für Verordnungen im ambulanten Bereich berücksichtigen.

Klinikärzte sollen laut KBV bis 1. Oktober 2019 statt der lebenslangen Arztnummer (LANR) ein Arztpseudonym „4444444“, ergänzt durch den Fachgruppencode des Krankenhauses nutzen, um Verordnungen zu kennzeichnen. Als Unterstützung will die KBV für Krankenhäuser ein Handbuch erstellen, das alle Verordnungsmuster und Vorgaben erklärt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.