Von 1. Oktober an müssen Krankenhäuser jedem Patienten ein Entlassmanagement anbieten. So sollen die Lücken zwischen stationärer und ambulanter Weiterbehandlung geschlossen werden. Ursprünglich sollte diese Regelung schon zum 1. Juli starten, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten sich aber Mitte Juli darauf geeinigt, den Beginn zu verschieben, wie damals die KBV mitteilte.
Das Krankenhaus soll feststellen, welche ambulanten Leistungen nach der Entlassung nötig sind und diese einleiten. Daher dürfen sie künftig auch eingeschränkt Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Dabei müssen Klinikärzte aber die Vorgaben für Verordnungen im ambulanten Bereich berücksichtigen.
Klinikärzte sollen laut KBV bis 1. Oktober 2019 statt der lebenslangen Arztnummer (LANR) ein Arztpseudonym „4444444“, ergänzt durch den Fachgruppencode des Krankenhauses nutzen, um Verordnungen zu kennzeichnen. Als Unterstützung will die KBV für Krankenhäuser ein Handbuch erstellen, das alle Verordnungsmuster und Vorgaben erklärt.