104 Anträge auf Sterbehilfe sind seit März vergangenen Jahres beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegangen, mit denen Patienten ein Betäubungsmittel zur Selbsttötung erhalten wollen. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion (Der Hausarzt 10). Von den Antragstellern seien inzwischen 20 verstorben. Am 2. März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, in einem "extremen Einzelfall" dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche.
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