Einerseits verfassungsrechtliche Unsicherheiten beim Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung, andererseits die strafrechtliche Beurteilung der Sterbehilfe: Das sind Themen einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten fragen unter anderem, wie viele Anträge auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt wurden und welche Schlussfolgerungen die Regierung aus dem Urteil zieht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Institut den Erwerb eines Betäubungsmittels zur schmerzlosen Selbsttötung in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren dürfe. Laut Medienberichten sind beim BfArM derzeit 98 unbearbeitete Anträge anhängig.