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kurz + knapp1.300 Euro mehr für Ärzte in Weiterbildung

Gute Nachricht für junge Ärzte: Die Fördervereinbarung für die ambulante Weiterbildung steht. Das hat KBV-Vize Regina Feldmann bei der KBV-Vertreterversammlung Ende Mai berichtet. Demnach haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass Ärzte in Weiterbildung künftig 4.800 Euro pro Monat erhalten sollen. In unterversorgten Regionen sollen weitere 500 Euro dazu kommen, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten 250 Euro. Derzeit liegt der Förderbetrag noch bei 3.500 Euro.

Die Regelung tritt ab 1. Juli in Kraft. Mitte Juni soll die Vereinbarung unterzeichnet werden. Dann legen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) regional fest, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden – sprich ob neue Anträge gestellt werden müssen oder nicht. Mit den Mitteln sollen 7.500 Stellen zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin unterstützt werden und 1.000 Stellen in anderen fachärztlichen Bereichen. Bis 1. Oktober können regionale KVen und Kassen nun festlegen, welche Facharztgruppen in ihrer Region gefördert werden sollen. Können sie sich bis dahin nicht einigen, gelten die im Gesetz genannten Facharztgruppen: Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen sowie Augenärzte.

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