Chronischer TinnitusWas hilft den Betroffenen – und was nicht?

Kürzlich ist die überarbeitete S3-Leitlinie zu chronischem Tinnitus erschienen. Die aktuelle Version nennt erstmals auch Verfahren, denen es an Evidenz mangelt.

Bei Tinnitus rauscht, piepst, dröhnt oder klingelt es ständig im Ohr.

Bonn. Die S3-Leitlinie „Chronischer Tinnitus“ ist unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) auf den neuesten Stand gebracht worden. Zudem hat die DGHNO-KHC nun auch eine Patientenleitlinie zu diesem Krankheitsbild herausgegeben.

Die Leitlinienautoren definieren chronischen Tinnitus als Ohrgeräusche, die seit mindestens drei Monaten bestehen und die Betroffenen belasten. Ihnen zufolge sollten Ärzte besonders in Bezug auf die Wahl der Therapie nur zwischen akut oder chronisch unterscheiden.

Belastungsstörungen erfassen

Mit einer umfangreichen Diagnostik könnten Ursache, Belastung und Schweregrad des Tinnitus genau definiert, der fast immer dem Tinnitus zugrundeliegende Hörverlust bzw. die Schwerhörigkeit erfasst und entsprechende Therapien eingeleitet werden, so die Autoren.

Da es bei chronischem Tinnitus auch zu weiteren physischen und psychischen Belastungsstörungen wie Angstzuständen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie Depressionen kommen kann, sei deren Erfassung im Gespräch und mittels eines standardisierten Tinnitus-Fragebogens bedeutsam.

Dabei werde der Belästigungsgrad und die subjektiv empfundene Lautheit der Ohrgeräusche erfragt. Diese persönlichen Daten zu Empfindungen der Patienten seien auch für die Verlaufskontrolle der Therapie wichtig.

Counselling als Grundlage

Die Therapieempfehlungen bei chronischem Tinnitus zielen den Autoren zufolge darauf ab, die Belastungen langfristig zu reduzieren. Dabei stünden Techniken im Fokus, die die Betroffenen in die Lage versetzen, mit dem Ohrgeräusch umzugehen, um so eine langfristige Desensibilisierung oder gar Reduktion der Belastung dauerhaft zu erreichen.

Die Basis jeder Therapie sollte laut Leitlinie das „Tinnitus-Counselling“ sein, also die Diagnostik-gestützte Beratung und Aufklärung. Ziel sei es, die Betroffenen zu einem informierten Umgang mit dem Ohrgeräusch zu ermuntern, um damit besser leben zu können.

Zusätzlich nennt die Leitlinie weitere evidenzbasierte Empfehlungen. Dazu zählen Hörgeräte und/oder eine Hörtherapie sowie operative Maßnahmen, etwa mit einem Cochlea-Implantat.

Zur Unterstützung dienen maßgeblich kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlungen. Ob diese auch per App wirksam sind, sei jedoch noch nicht wissenschaftlich belegt. Eine klare Empfehlung gibt es außerdem für die Teilnahme an den Tinnitus-Selbsthilfegruppen.

Nicht geeignete Verfahren

Erstmals listet die Leitlinie auch nicht geeignete Verfahren auf, denen es an Evidenz mangelt. Keine oder nur sehr unzureichende Evidenz gibt es demnach für Soundtherapien und Musiktherapien sowie für Neuromodulationen wie transkranielle Magnetstimulation oder elektrische Stimulation.

Auch Nahrungsergänzungsmittel und andere Medikamente gegen Tinnitus im chronischen Stadium empfehlen die Autoren nicht, da es keine Wirksamkeitsnachweise gebe und erhebliche Nebenwirkungen auftreten könnten. “Allerdings trifft dies nicht auf ärztlich verordnete Medikamente gegen Schlaf- und Angststörungen oder Depressionen zu, die bei Tinnitus häufig auftreten können und die einer fachgerechten Behandlung einschließlich einer medikamentösen Therapie bedürfen”, betont die DGHNO-KHC.

Quellen: 1. Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC); 2. Langfassung der Leitlinie: „Chronischer Tinnitus“

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.