Die Entwicklung der Sprache ist von Hörvermögen, anatomisch korrekten Verhältnissen in Mund und Rachen, der Reifeentwicklung des Gehirns, aber auch von der emotionalen und kommunikativen Interaktion mit den Beziehungspersonen abhängig. Zu jeder Vorsorgeuntersuchung gehört die Überprüfung der Sprach- und Kommunikationsentwicklung (Tab.). Zudem ist nach der neuen Kinderrichtlinie bei der U8-Vorsorgeuntersuchung die Durchführung eines apparativen Hörtestes mit mind. fünf Frequenzen verpflichtend.
Diagnostik
Bei der großen Varianz der Sprachentwicklung einerseits und den natürlichen Hemmschwellen der Kinder in der Untersuchungssituation andererseits ist es wichtig, nicht vorschnell eine Störung anzunehmen, wenn es sich vielleicht nur um eine Normvariante (z. B. „late talker“) handelt.
Folgende Untersuchungsmaterialien haben sich in der Screening-Diagnostik von Sprachauffälligkeiten bewährt:
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SBE-3 KT, ein Elternfragebogen für die U7a (Download:www.ph-heidelberg.de/index. php?id=11082)
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„Untersuchungs- und Dokumentationsbogen zur Überprüfung der kindlichen Sprache“ von Frau Dr. Uta Kottmann (Bezugsquellen: https://www.spielundlern. de oder www.prolog-shop.de, 12,90 Euro für einen Block Bögen). Damit kann im Rahmen von U8 und U9 die Artikulation getestet und der Wortschatz des Kindes überprüft werden. Das Heft zeigt in seiner Testerläuterung die Entwicklungsphasen der einzelnen Artikulationszonen und bietet damit Richtlinien für die Einleitung einer Logopädie.
Weitere Abklärung
Grundsätzlich ist eine logopädische Therapie vor dem 3. Geburtstag selten sinnvoll. „Late talker“ bei der U7 sollten nach vier Monaten wieder einbestellt werden; bei Persistenz (Wortschatz von weniger als 50 Wörtern, keine Zweiwortsätze) sollte eine pädaudiologische Abklärung erfolgen.
Indikationen zur Logopädie
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U7a: Unverständliche Artikulation
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U8: Eingeschränkte sprachliche Kommunikation mit Gleichaltrigen, ausgeprägter Dysgrammatismus, Artikulationsstörungen (z. B. r, g, k)
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U9: Artikulationsstörungen (s, sch)
Ca. 4,5 Jahre: Stammeln und Stottern Voraussetzung zur Verordnung von Logopädie ist die Hördiagnostik.
Autoren: Dr. Michael Kulas und Dr. Torben Brückner, Ausschuss Pädiatrische Versorgung im Deutschen Hausärzteverband
Interessenkonflikte: Die Autoren haben keine deklariert.