Der 73. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) in Stuttgart konnte wieder mit Präsenz stattfinden. Das analoge Comeback kam gut an.
Kryokonservierung endlich Kassenleistung
Diagnose Hodenkrebs, ein Schock. Und jetzt? Gerade jüngere Männer stellen sich dann die Frage: kann ich noch Vater werden? Können sie, wenn sie ihre Spermien und Hodengewebe kryokonservieren lassen. Diese Möglichkeit besteht bereits länger, war jedoch bis dato eine Selbstzahlerleistung – und zwar eine recht teure.
Am 1. Juli 2021 ist nun eine neue Richtlinie in Kraft getreten, gemäß der die Kryokonservierung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden kann. Diese Erstattung umfasst alles, von der Entnahme über die Lagerung bis hin zur Transplantation.
Die Bedingung dafür ist allerdings, so PD Dr. Armin Soave, Oberarzt Klinik und Poliklinik für Urologie am UKE Hamburg, “dass es sich bei den Methoden zur Konservierung um unzweifelhaft etablierte Verfahren handelt und die Behandlung potenziell keimschädigend ist”.
Dazu gehören operative Entfernung der Keimdrüsen, Strahlentherapie und der Einsatz potenziell fertilitätsschädigender Medikamente. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die behandelnden Ärzte einen Antrag bei der jeweiligen GKV einreichen.
Darin müssen die Grunderkrankung, vorangegangene Therapien und Komorbiditäten sowie das Zeitfenster für die geplante Kryokonservierung eingetragen werden. Mit berücksichtigt wird auch das Transplantationsgesetz. Demzufolge muss der Patient einwilligungsfähig sein.
Das ist unter 14 Jahren jedoch nicht der Fall, weshalb bei Buben eine Kryokonservierung nicht erstattet wird. Aus Sicht von Dr. Soave ein großes Manko, ebenso wie die Tatsache, dass es die Kassenleistung nur für Männer bis fünfzig Jahren gibt. “Problematisch ist auch, dass Transgender sowie Patienten mit Klinefelter-Syndrom und DSD von der Erstattung ausgeschlossen sind”.