Berlin. Für die neuen, an die XBB.1.5-Variante angepassten Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna hält die Ständige Impfkommission (STIKO) an ihren bisherigen Impfempfehlungen fest: Bestimmte Risikogruppen sollten sich durch eine Auffrischungsimpfung schützen, teilte das Expertengremium am Montag mit.
Dazu zählen etwa Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten.
“Zu Beginn der Impfsaison sollten sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden”, hieß es.
Basisimmunität bei Gesunden reicht aus
Für gesunde Erwachsene gilt weiterhin: Wer zweimal gegen Sars-CoV-2 geimpft sowie geboostert oder infiziert wurde, hat aus STIKO-Sicht eine Basisimmunität aufgebaut und muss erst einmal keinen weiteren Booster einplanen.
Falls allerdings bei Personen über 18 Jahren die empfohlene Basisimmunität noch nicht vorliegt, sollte weiterhin angestrebt werden, diese Basisimmunität zu erreichen, betont die STIKO. Die Impfstoffe Comirnaty® XBB.1.5, Comirnaty® Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax® XBB.1.5 seien inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.
Bei gesunden Minderjährigen wird eine routinemäßige Corona-Impfung weiterhin nicht empfohlen.
Erster Impfstoff in den Praxen verfügbar
Seit Montag (18.9.) ist der XBB.1.5-Impfstoff von Biontech/Pfizer in 6er-Vials in den Praxen verfügbar. Er ist ab 12 Jahren zugelassen, der XBB.1.5-Impfstoff für Kleinkinder soll erstmals ab dem 25. September ausgeliefert werden, der für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ab dem 2. Oktober, und zwar in Vials zu je 6 bzw. 10 Dosen.
Der XBB.1.5-Impfstoff von Moderna, der für Menschen ab sechs Monaten zugelassen ist, soll in Einzeldosen verfügbar sein – ein großer Vorteil für Hausarztpraxen. Wann er bestellt bzw. ausgeliefert wird, ist noch unklar.
Das Vakzin wird nach Angaben der KBV allerdings nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Es könne somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden. Ob der Impfstoff stattdessen über die Regelversorgung angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, ist noch nicht geklärt.
KBV rät, Moderna-Impfstoff zunächst nicht zu bestellen
Nach Einschätzung der KBV ist die Möglichkeit, den XBB.1.5-Impfstoff von Moderna zu verordnen, aus Wirtschaftlichkeitsgründen fraglich, da der Bund den anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty® XBB.1.5 bei gegebener grundsätzlicher Vergleichbarkeit kostenfrei zur Verfügung stellt.
Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot könne ein Regressrisiko für Praxen nicht ausgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher zunächst nicht bestellen, so die KBV.
Die KBV hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben aufgefordert, zu erklären, dass im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs von Moderna auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet werde.
Grundsätzlich sollten Auffrischimpfungen laut STIKO am besten im Herbst durchgeführt werden, da Atemwegserkrankungen üblicherweise in der kalten Jahreszeit auftreten. Dabei sollten mindestens zwölf Monate seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein.
(mit Material von dpa)