Abiturienten können künftig direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren. Das sieht die neue Approbationsordnung vor, der der Bundesrat im Februar mit eigenen Änderungen zugestimmt hat. Bereits im September hatte der Bundestag das entsprechende Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September und damit zum Wintersemester 2020/2021 in Kraft.
Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist das Bestehen einer staatlichen Prüfung, die sich in eine mündliche und eine Parcoursprüfung mit Schauspielpatienten gliedert. Erst danach können die Psychotherapeuten eine Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für Psychotherapieverfahren und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen spezialisieren.
Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann nur noch werden, wer vor Inkrafttreten das erforderliche Studium begonnen hat.
Nach Inkrafttreten der Approbationsordnung müssen bundesweit ausreichende Studienplatzkapazitäten geschaffen werden.