Von 1. März 2020 an soll eine Masern-Impfpflicht für Schulen und Kindertagesstätten sowie Personal in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen oder Kliniken gelten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang Mai vorgelegt hat und der breite Zustimmung aus den Ländern erfahren hat.
Ziel sei es, die Impfraten deutlich zu steigern, um die Ausrottung der Masern in Deutschland erreichen zu können. Die zuletzt gestiegenen Fälle seien auf “fortschreitende Impfmüdigkeit” zurückzuführen, heißt es in der Begründung. “Die bisherigen freiwilligen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft greifen nicht durch.”
Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge betrifft die Hälfte der Masern-Erkrankungen jedoch Jugendliche und Erwachsene. Den Referentenentwurf soll das Kabinett dem Vernehmen nach noch vor der Sommerpause beschließen. Das Gesetz könnte ab 1. März 2020 greifen.