Wie bei Erwachsenen gibt es auch bei Kindern und Jugendlichen in mehreren Anwendungsbereichen Anhaltspunkte für einen Nutzen der Systemischen Therapie gegenüber anderen Behandlungen – zum Teil sogar gegenüber einer Richtlinientherapie. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die Systemische Therapie zur Behandlung von Erwachsenen wurde 2019 in die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen und ist seither Kassenleistung. Ob sie auch für Kinder zur Kassenleistung wird, entscheidet nun der G-BA.
Er hatte das Institut damit beauftragt, den Nutzen und Schaden für Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Störung zu bewerten. Dafür wurden 42 randomisiert kontrollierte Studien ausgewertet.
Darin wurde die Systemische Therapie nicht nur mit anderen Psychotherapieverfahren und Medikamenten verglichen, sondern auch mit sonstigen unterstützenden Maßnahmen. In folgenden Anwendungsbereichen zeigten sich Vorteile gegenüber den jeweiligen Vergleichsbehandlungen: Angststörungen und Zwangsstörungen, Essstörungen, hyperkinetische Störungen sowie psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen.
Bei gemischten Störungen erwies sie sich als vergleichbar mit einer Richtlinientherapie. Für den Anwendungsbereich affektive Störungen sieht das IQWiG hingegen einen Nachteil gegenüber anderen Therapieoptionen.