AkdÄ informiertAusgeprägte Vitamin-D-Intoxikation bei Säugling

Anhand des Fallberichts eines sieben Monate alten Säuglings erinnert die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Hochkonzentrierte Flüssigzubereitungen von Vitamin D3 sollten bei Kindern grundsätzlich vermieden werden.

Das Kind musste wegen einer ausgeprägten Vitamin-D3-Überdosierung intensivmedizinisch behandelt werden (Symbolbild).

Auf den Fall eines sieben Monate alten Säuglings, der wegen einer ausgeprägten Vitamin-D3-Überdosierung intensivmedizinisch behandelt werden musste, macht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aufmerksam.

Der Säugling hatte demnach anfänglich die ärztlich verordnete Vitamin-D3-Prophylaxe mit 500 IE/d erhalten. Seit etwa fünf Monaten war aber auf Anraten von Freunden auf ein hochkonzentriertes Vitamin-D-haltiges Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet umgestellt worden, und der Junge hatte pro Tag 40.000 IE Vitamin D3 erhalten.

Mit Gewichtsabnahme (-7 % in drei Wochen), Exsikkose und Vigilanzminderung wurde er schließlich in eine Klinik eingeliefert. Die Konzentration von 25-Hydroxycholecalciferol im Serum sei mit über 600 µg/l extrem erhöht, Parathormon (intakt) mit 4,4 ng/l deutlich supprimiert gewesen, so die AkdÄ.

Diagnose: Ausgeprägte chronische Vitamin-D-Intoxikation mit Hyperkalziämie und Nephrokalzinose. Unter passagerer Prednisolon- und Furosemid-Behandlung, kalziumarmer Diät und Ausgleich der Elektrolyte besserte sich der Zustand. Die Vitamin-D-Substitution wurde beendet.

Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen sollten Vitamin-D3-haltige Arzneimittel gemäß der Produktinformation angewendet werden, bei Nahrungsergänzungsmitteln die altersspezifischen Zufuhrmengen der European Food Safety Agency eingehalten werden, erinnert die AkdÄ. Hochkonzentrierte Flüssigzubereitungen von Vitamin D3 sollten bei Kindern grundsätzlich vermieden werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.