Der Konjugatimpfstoff (PCV13) unterscheidet sich vom Polysaccharid- impfstoff (PPSV23) vor allem darin, dass ein Trägerstoff enthalten ist, der die Immunantwort verstärkt. Damit wird nicht nur eine B-Zell-Antwort, sondern auch eine T-Zellantwort hervorgerufen, und es bilden sich Gedächtniszellen, sodass die Immunantwort länger anhält. Vor Bakteriämie bieten beide einen vergleichbaren Schutz von 75 Prozent. Aber invasiv verlaufen nur 10-15 Prozent der Pneumokokkenpneumonien. Vor einer nicht-bakteriämischen Pneumonie schützt PCV13 mit einer Reduktion um 45 Prozent besser als PPSV23. Die Schutzwirkung hält auch mindestens vier Jahre an, während sie nach PPSV23-Impfung maximal zwei Jahre dauert.
Diese Unterschiede haben die neueste STIKO-Empfehlung von 2016 beeinflusst, erklärte PD Dr. med. Sebastian Ott, Bern. Für die Standardimpfung (Menschen über 60 Jahre) wird nach wie vor PPSV23 empfohlen, mit einer Wiederholung nach spätestens sechs Jahren. Das gilt auch für die Indikationsimpfung bei Patienten mit chronischen Krankheiten ab 16 Jahre und Menschen mit beruflicher Metallrauchexposition (Schweißer).
Patienten mit Immundefekten sollten eine sequenzielle Impfung erhalten. Dabei wird als erstes PCV13 eingesetzt, weil PPSV23 nicht ausreichend schützt. Daran schließt sich nach 6-12 Monaten eine Impfung mit PPSV23 an, um mehr Serotypen abzudecken. Ebenso verfährt man bei Patienten unter 16 Jahren mit chronischen Krankheiten und bei Patienten mit anatomischen oder Fremdkörper-assoziierten Risiken wie Liquorfistel oder Cochleaimplantat. Patienten, die bereits eine Indikationsimpfung mit PPSV23 erhalten haben, sollten nach mindestens einem Jahr mit PCV13 nachgeimpft werden.
Quelle: Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, 14. bis 17. März 2018, Dresden