Hausarzt MedizinKompressionstherapie: Wie abrechnen?

Die Kompressionstherapie ist eine wichtige Maßnahme bei phlebologischen und lymphologischen Erkrankungen. Dr. Dr. med. Peter Schlüter erklärt die wichtigsten Formen der Therapie und was bei der Abrechnung zu beachten ist.

Welche Formen der Kompressionstherapie gibt es?

Medizinisch gesehen ist die Kompression eine Therapieform, die durch lokalen Druck auf das venöse Gefäßsystem der Beine zu einer Steigerung der Fließgeschwindigkeit des Blutes führt.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Druck zu erzeugen. Das kann einerseits durch Bandagie­ ren des Beins mit Kompressionsbinden (Kurzzug- und Langzugbinden) oder andererseits durch speziell angepasste Kompressions­ strümpfe erreicht werden. Damit mindert man den Umfang der blutleitenden Gefäße des Körpers, die unterhalb des Kompressionsverbands liegen, und erhöht somit auf physikalische Weise die Fließgeschwindigkeit des Blutes. Letzteres kommt dadurch zustande, dass das Blut durch die Kompression der Gefäße, einen geringeren Raum zu passieren hat. Entscheidend für die Fließgeschwindigkeit und somit für den Erfolg der Kompressionstherapie ist die zusätzliche Eigenbewegung des Körpers. Das Zusammenspiel von Anspannung und Entspannung der Muskulatur des Beins verstärken den Blutfluss.

Dieser Effekt wird auch mit der apparativen in­ termittierenden Kom­pressionstherapie erreicht. Bei diesem Verfahren wird die Kompression durch ein Luftkissen erzeugt, welches das Bein umschließt und, durch einen Kompressor versorgt, einen variablen Druck gewährleistet. Die apparative intermittierende Kompression entfaltet ihre Wirkung durch die Druckänderung am ruhenden Bein und kommt ohne den Einsatz der Muskelpumpe aus.

Wann ist eine Kompressionstherapie indiziert?

Die Kompressionstherapie wird bei verschiedenen Krankheitsbildern eingesetzt. Sie ist die Basismaßnahme bei phlebologischen und lymphologischen Erkrankungen und findet Anwendung bei fortgeschrittenen Venenerkrankungen, im Rahmen der Thrombosetherapie, der Therapie des postthrombotischen Syndroms und beim Lymphödem. Die Hauptindika­tionen zum Einsatz der Kompressionstherapie sind die fortgeschrittene Varikose, die Varikose in der Schwangerschaft, das Ulcus cruris venosum und das Lymphödem.

Weiterhin ist die Kompressionstherapie nach einer Sklerosierungstherapie der Varikose und nach endoluminaler oder operativer Therapie der Varikose anzuwenden. Auch wenn die Datenlage bei Thrombophlebitis und bei Lipödem nicht eindeutig ist, findet die Kompressionstherapie auch in diesen Indikationen erfolgreich ihre Anwendung. Nicht zuletzt ist die Kompressionstherapie auch präventiv einzusetzen: Zur Prävention der tiefen Beinvenenthrombose und des postthrombotischen Syndroms.

Nicht anzuwenden ist die Kompressionstherapie bei der fortgeschrittenen peripheren arteriellen Verschlusskrankheit, der dekompensierten Herzinsuffizienz, der septischen Phlebitis und der Phlegmasia coe rulea dolens. Weiterhin herrscht inzwischen Konsens, auf die Kompressionstherapie bei hospitalisierten (nicht chirurgischen) Patienten zu verzichten.

Wie funktioniert die apparative Kompres­sionstherapie?

Die apparative intermittierende Kompression wird meist zur Entstauungstherapie eingesetzt, zeigt aber auch eine positive Wirkung auf die arterielle Durchblutung. Bei der intermittierenden apparativen Kompression werden spezielle manschettenförmige einoder mehrkammerige Luftkissen (mit teilweise bis zu 12 Kammern) verwendet, die die Arme bzw. Beine umschließen. Über einen angeschlossenen Kompressor können unterschiedliche Drücke erzeugt werden, die den Kompressionsklassen I bis IV entsprechen. Die unterschiedlichen Systeme kommen auch in Abhängigkeit von der Indikation unterschiedlich zum Einsatz, zum Beispiel zur Thromboseprophylaxe oder zur Entstauungstherapie. In den Mehrkammersystemen kann eine Art Druckwelle erzeugt werden, die derjenigen bei Bewegung durch die Muskelpumpe entspricht.

Wie erfolgt die Ab­ rechnung bei gesetzlich Versicherten?

Im EBM steht für die Kompressionstherapie die Gebührenordnungsposition (GOP) 02313 zur Verfügung. Achten Sie hier unbedingt auf die Leistungslegende. Diese begrenzt die Berechnung der GOP 02313 explizit auf die dort genannten Krankheitsbilder: Chronisch venöse Insuffizienz, postthrombotisches Syndrom, oberflächliche und tiefe Beinvenenthrombosen, Lymphödem. Nur bei Vorliegen mindestens eines der genannten Krankheitsbilder ist diese Leistung berechnungs-fähig. Bei der Berechnung der GOP 02313 ist somit unbedingt auf die entsprechende ICD-10-GM-verschlüsselte Diagnoseangabe zu achten.

Die Kompressionstherapie kann pro Behandlung zweimal („je Bein, je Sitzung“) berechnet werden. Beachten Sie hier jedoch die Mengenbegrenzung, die sich aus der ersten Anmerkung zur GOP 02313 ergibt. Dort heißt es nämlich: „Die Gebührenordnungsposition 02313 unterliegt einer Höchstpunktzahl im Behandlungsfall von 4.244 Punkten. Der Höchstwert ist auch auf den Arztfall anzuwenden.“ Umgerechnet ergibt das genau 74 Behandlungen im Quartal, die im Behandlungsfall bzw. Arztfall maximal abzurechnen sind.

Welche Maßnahmen sind für die Abrechnung der Kompressionstherapie nach EBM durchzuführen?

Die Kompressionstherapie kann, wie eingangs beschrieben, durch Bandagieren des Beines mit Kompressionsbinden, also einem entstauenden phlebologischen Funktionsverband, oder auch durch spezielle Strümpfe erreicht werden. Daraus ergibt sich, dass der entstauende phlebologische Funktionsverband nicht zwingend notwendig ist, um die GOP 02313 berechnen zu können. Auch das Anlegen eines Kompressionsstrumpfes würde diese obligatorische Forderung erfüllen. Zusätzlich ist der Beinumfang an mindestens drei Messpunkten zu dokumentieren. Die Dokumentation hat zu Beginn der Maßnahme und im Abstand von vier Wochen zu erfolgen.

Was kann bei Privatpatienten abgerechnet werden?

Sucht man nach den Leistungen im Zusammenhang mit der Kompressionstherapie in der GOÄ, so sind als wichtigste GO-Nummern der Verband (GO-Nr. 200), der Kompressionsverband (GO-Nr. 204), die Behandlung sekundär heilender Wunden (GO-Nr. 2006) und die apparative intermittierende Kompressionstherapie zu finden. Für die Kompressionstherapie eines chronisch venösen Ulcus cruris als sekundär heilende Wunde wäre dann folgende Leistungskombination abzurechnen: GO-Nrn. 2006 – 200 – 204.

Dazu kommen die Beratung des Patienten nach GO-Nr. 1 und die symptombezogene Untersuchung nach GO-Nr. 5.

Werden Nekrosen im Zusammenhang z. B. mit einem dia betischen Fuß abgetragen, findet sich im Abschnitt L (Chirurgie) der GOÄ die Gebührenziffer GO-Nr. 2065.

Die weitere Suche nach Leistungen der Kompressionstherapie führt Sie zum Abschnitt E (Physikalischmedizinische Leistungen) der GOÄ. Hier gibt es zwei Gebührenziffern für die intermittierende apparative Kompressionstherapie. Mit GO-Nr. 525 rechnen Sie die intermittierende apparative Kompression an einer Extremität ab, und mit GO-Nr. 526 die apparative intermittierende Kompres sion an mehreren Extremitäten. Nach EBM ist die intermittierende Kompressionstherapie unter der GOP 30401 im Abschnitt 30.4 Physikalische Therapie zu finden. Die Berechnung ist hier aber an den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation (Facharztbezeichnung, Zusatzbezeichnug) gebunden.

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