Editorial HA 08/23Lipidleitfaden schließt Lücken

LDL: Drei Buchstaben bieten zwischen hausärztlichen und kardiologischen Praxen häufig Anlass zur Diskussion. Das liegt daran, dass die jeweiligen Fachgesellschaften und damit die bestehenden Leitlinien mitunter ein unterschiedliches Vorgehen empfehlen [1-4]: Strategie der festen Dosis versus Zielwertstrategie sei als ein Beispiel genannt.

Als 2019 die Spezialisten die neuen sehr niedrigen LDL-Zielwerte ausriefen, war dies selbst in der eigenen Fachgruppe umstritten, weil dies vielfach eine deutliche Intensivierung der Behandlung bedeutet – die Studienlage aber oft auch Lücken aufweist oder unterschiedlich interpretiert wird.

Hier kommt der neue Leitfaden “Medikamentöse Cholesterinsenkung zur Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse” der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) wie gerufen. Er trägt Studienwissen zu sich in der täglichen Praxis häufig stellenden Fragen zusammen und fokussiert explizit auf Situationen, in denen Fachgesellschaften unterschiedlicher Meinung sind.

Dies soll Ärztinnen und Ärzten helfen, “eine begründete Auswahl bei Lipidsenkern zu treffen” [5]. Denn: “Es erscheint bei Lipidsenkern nicht möglich, vom Ausmaß der LDL-C-Senkung auf den klinischen Nutzen zu schließen”, heißt es im Vorwort.

So sei die angenommene Risikoreduktion von Statinen nicht in gleichem Maße auf andere Arzneimittel wie Ezetimib, PCSK9- oder CETP-Hemmer übertragbar.

Bei der Verordnung von Lipidsenkern ebenso wichtig ist Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie – besonders die Nr. 35a-c. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst Bempedoinsäure als Therapiestufe eingezogen: Nach Statinen und Ezetimib ist diese zunächst zu versuchen, bevor ein PCSK9-Hemmer infrage kommt.

Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

Quellen:

1. Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK, Version 6.0. 2022. DOI: 10.6101/AZQ/000491

2. DEGAM S3-Leitlinie Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention. 2017. AWMF-Register-Nr. 053-024.

3. 2021 ESC Guidelines on cardiovascular disease prevention in clinical practice. 2021. DOI: 10.1093/eurheartj/ehab484

4. ESC/EAS Guidelines for the management of dyslipidaemias: lipid modification to reduce cardiovascular risk. 2019. DOI: 10.1093/eurheartj/ehz455

5. Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Medikamentöse Cholesterinsenkung zur Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse, 1. Aufl., Version 1.0 März 2023

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.